- 1,1 Milliarden für Doubleklick??? - MarkXzzz, 25.04.2005, 13:56
- kleiner Tip ;-) - wheely, 25.04.2005, 14:30
- Re: kleiner Tip ;-) - MarkXzzz, 25.04.2005, 15:17
- Mainstream, euklidische Spiegellink-Qualität. Keine Linkhaftung zu befürchten. (o.Text) - Gundel, 25.04.2005, 15:32
- da muß ich schon mal nachhaken... - wheely, 25.04.2005, 16:53
- Re: da muß ich schon mal nachhaken... - MarkXzzz, 25.04.2005, 17:10
- Re: kleiner Tip ;-) - MarkXzzz, 25.04.2005, 15:17
- kleiner Tip ;-) - wheely, 25.04.2005, 14:30
da muß ich schon mal nachhaken...
-->bzgl. Linkhaftung halte ich mich im Zweifelsfall an den Betreiber der Site, und in diesem Fall an Elli:
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/264214.htm
Zu deinem speziellen Link hat Gundel schon das Richtige gesagt.
Und dann würde mich schon interessieren, ob es einen Unterschied macht, einen Link quasi als Text zu schreiben oder als Link anklickbar einzufügen, rein rechtlich gesehen.
Dazu hab ich nichts gefunden.
Wie es hier http://www.rettet-das-internet.de/linkhaftung.htm steht:
Linkhaftung heißt im Prinzip, daß aus Sicht mancher Richter jeglicher über Links erreichbarer Inhalt, unabhängig davon wo er sich physikalisch befindet, automatisch zum Bestandteil der eigenen Seite wird und damit auch der eigenen Verantwortung (als Herausgeber) unterliegt. Diese Verantwortung als"Herausgeber" muß man von der Verantwortung als Urheber unterscheiden. Ein Herausgeber haftet zivilrechtlich für Veröffentlichungen, unabhängig von der strafrechtlich relevanten Schuldfrage.
Der Inhalt ist im Zweifelsfall allein durch die Nennung des Links erreichbar kann man interpretieren!?
Gruß
wheely
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