- Der Beweis ist da - die größten Deppen gibt es in der Politik - rocca, 26.04.2005, 14:52
- Das Problem gab es schon immer! - Ventura, 26.04.2005, 15:06
- Leider keine Deppen, sondern hochlegitimierte Kriminelle (o.Text) - Taktiker, 26.04.2005, 15:12
- Basar Ã-konomie - Hermes, 26.04.2005, 15:42
- April,April? - ufi, 26.04.2005, 18:19
- Der spricht ernsthaft von Fussfesel für Langzeitarbeitslosen - hoerby, 26.04.2005, 19:44
- Man beachte: - Turon, 26.04.2005, 20:08
- Da kommt Preußen um die Ecke - Dreiherrenstein, 26.04.2005, 21:03
- Re: Das ist halt Politik pervers, solche Figuren brechen auch Kriege vom Zaun. - Worldwatcher, 27.04.2005, 05:24
- Der spricht ernsthaft von Fussfesel für Langzeitarbeitslosen - hoerby, 26.04.2005, 19:44
- warum? - oegeat, 26.04.2005, 18:57
Der spricht ernsthaft von Fussfesel für Langzeitarbeitslosen
-->>So dämlich kann doch noch nicht einmal ein Politiker sein.
>Fragt sich
>ufi
Hessens Justizminister propagiert Fußfessel für Langzeitarbeitslose
erstellt am 26.04.2005 um 14:14 Uhr
Schon mit der Parole „Fordern und Fördern“ werden Arbeitslose letztlich als arbeitsscheue Faulenzer eingestuft, für die durch eine Senkung ihrer Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung auf das Niveau der Bedürftigkeit ein „Anreiz“ geschaffen werden soll, jede Arbeit anzunehmen und sei es für einen Euro pro Stunde. Hessens Justizminister geht nun noch einen Schritt weiter, er will Langzeitarbeitslose wie Kriminelle behandeln und empfiehlt zu ihrer Überwachung die sog. elektronische Fußfessel. (WL)
In einer Presseerklärung anlässlich eines Auftritts der hessischen Landesregierung auf der CeBIT 2005 am 10. März 2005 lobt Justizminister Christean Wagner die resozialisierende Wirkung der elektronische Fußfessel auf Straftäter in höchsten Tönen:
"Mit Hilfe der Technik wird dem Verurteilten jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat."
Seine Begeisterung über die Segnungen der Fußfessel lässt ihn nach weiteren Anwendungsfeldern suchen:
"Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden."
Wie hieß es einmal in der Präambel des Grundgesetzes so schön: Die Würde des Menschen ist unantastbar.[img][/img]
Original Text Hessisches Ministerium der Justiz
Hessen bundesweit führend: Elektronische Fußfessel für Straftäter / Hessischer Justizminister Dr. Christean Wagner informiert auf der CeBIT über das hessische Projekt: Erfolgsquote über 90 % Hannover/Wiesbaden. -„Hessen hat neue Wege beschritten, um die Sicherheit der Bevölkerung und die Resozialisierung von Straftätern zu verbessern. Die elektronische Fußfessel hat sich in den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut bewährt“, erklärte der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner anlässlich des Auftritts der hessischen Landesregierung auf der CeBIT 2005. Als einziges Bundesland habe Hessen im Mai 2000 den Einsatz der elektronischen Fußfessel zur engmaschigen Überwachung von Straftätern als Modellprojekt eingeführt. Sie werde hauptsächlich bei Strafgefangenen eingesetzt, die unter Bewährung stehen. Die Verurteilten müssten sich streng an einen Tagesablauf halten, den sie gemeinsam mit Bewährungshelfern erarbeitet hätten. Die engere Kontrolle während der Bewährungsüberwachung ermögliche, dass sich eine ansonsten negative Sozialprognose für den Verurteilten verbessere. Die elektronische Fußfessel diene der Vermeidung künftiger Straffälligkeiten und damit der Resozialisierung des Verurteilten, da mit ihr eine regelmäßige, straffreie und sinnvolle Lebensführung trainiert werden könne. Mit den Ergebnissen des Projekts zeigte sich Wagner sehr zufrieden: „Mit Hilfe der Technik wird dem Verurteilten jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat. Bei einem Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte Strafe verbüßen. Die elektronische Fußfessel setzt bei den Straftätern Motivationen und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten.
Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“ Die Vorzüge der elektronischen Überwachung lägen insbesondere in der Überwachungsqualität:
Die elektronische Überwachung ermögliche eine besonders intensive Kontrolle: Abweichungen vom Tagesplan würden sofort festgestellt. Zudem seien die Projektmitarbeiter rund um die Uhr zu erreichen. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an Kontrollintensität“, so der Minister. Bisher seien rund 180 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. In mehr als 90 % der Fälle konnte die Maßnahme erfolgreich beendet werden. „Die technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe hat einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der Probanden. Das bedeutet echte Lebenshilfe für die Betroffenen und hat noch einen höchst positiven Nebeneffekt: Haftkosten können eingespart werden. Bei einer gleichzeitigen elektronischen Überwachung von 19 Probanden (Auslastungsstand zum 10. Februar 2005) betragen die Kosten 56,40€ pro Person und Tag, während ein Haftplatz mit 85,18 € zu Buche schlägt“, erklärte Justizminister Dr. Wagner abschließend. Hinweis: Alle Informationen zum Projekt können über die Homepage des Justizministeriums
mfg.h

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