- Privatverkäufe: Auch hier lauert der Fiskus / TV-Tip z.Zt. ARD (o.Text) - Nachtigel, 26.04.2005, 22:05
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 26.04.2005, 22:54
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Gilt dies auch für Aktien? - Worldwatcher, 27.04.2005, 06:25
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 27.04.2005, 07:59
- Nix da: Gewinnerzielungsabsicht fehlt = Liebhaberei/ergo Verlust nicht absetzbar (o.Text) - Nachtigel, 27.04.2005, 08:28
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - JLL, 27.04.2005, 08:35
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - Nachtigel, 27.04.2005, 08:41
- Re: Die Beispiele hinken ohnehin, besonders der Porsche - JLL, 27.04.2005, 08:48
- Re: Die ganze Steuer ist ein Fehlgriff - Dimi, 27.04.2005, 09:18
- Re: Die Beispiele hinken ohnehin, besonders der Porsche - JLL, 27.04.2005, 08:48
- Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage - JLL, 27.04.2005, 08:44
- Re: Dein"Anfüttern" geschieht ja aus Täuschungsabsicht,... - Dimi, 27.04.2005, 08:56
- Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage - Nachtigel, 27.04.2005, 09:11
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - Nachtigel, 27.04.2005, 08:41
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - JLL, 27.04.2005, 08:35
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 26.04.2005, 22:54
Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage
-->10.000 Euro Gewinn nach 14 Monaten -> steuerfrei
5.000 Euro Verlust nach 3 Monaten -> steuerpflichtig
Per Saldo ist das ein Gewinn von 5.000 Euro, steuerlich aber ein Verlust von 5.000 Euro. Kann man da mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen?
Bei Aktien beispielsweise werden ja ohnehin viele so verfahren, dass Verlierer vor Fristablauf steuerwirksam geräumt werden, während Gewinne an sichere steuerfreie Ufer gerettet werden, sofern es der Markt hergibt.
Danke für Infos.
JLL

gesamter Thread: