- Privatverkäufe: Auch hier lauert der Fiskus / TV-Tip z.Zt. ARD (o.Text) - Nachtigel, 26.04.2005, 22:05
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 26.04.2005, 22:54
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Gilt dies auch für Aktien? - Worldwatcher, 27.04.2005, 06:25
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 27.04.2005, 07:59
- Nix da: Gewinnerzielungsabsicht fehlt = Liebhaberei/ergo Verlust nicht absetzbar (o.Text) - Nachtigel, 27.04.2005, 08:28
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - JLL, 27.04.2005, 08:35
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - Nachtigel, 27.04.2005, 08:41
- Re: Die Beispiele hinken ohnehin, besonders der Porsche - JLL, 27.04.2005, 08:48
- Re: Die ganze Steuer ist ein Fehlgriff - Dimi, 27.04.2005, 09:18
- Re: Die Beispiele hinken ohnehin, besonders der Porsche - JLL, 27.04.2005, 08:48
- Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage - JLL, 27.04.2005, 08:44
- Re: Dein"Anfüttern" geschieht ja aus Täuschungsabsicht,... - Dimi, 27.04.2005, 08:56
- Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage - Nachtigel, 27.04.2005, 09:11
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - Nachtigel, 27.04.2005, 08:41
- Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn - JLL, 27.04.2005, 08:35
- Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... - JLL, 26.04.2005, 22:54
Re: Dein"Anfüttern" geschieht ja aus Täuschungsabsicht,...
-->genauso wie das ganze Kreisgeschäft. Also gerade nicht aus Gewinnabsicht.
Verrechnen kann man die Verluste übrigens nur gegen Gewinne aus Spekulation, nicht gegen andere zu versteuernde Einkünfte.
>Bei Aktien beispielsweise werden ja ohnehin viele so verfahren, dass Verlierer vor Fristablauf steuerwirksam geräumt werden, während Gewinne an sichere steuerfreie Ufer gerettet werden, sofern es der Markt hergibt.
Das ist okay, die Aktien handelt man ja grundsätzlich aus Gewinnabsicht, und sich von der Steuer beeinflussen lassen - das darf man.
Die Gesetzgebung ist übrigens ein völliger Schmarrn. Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied, ob man eine Aktie 360 oder 370 Tage hält. Dennoch ist die Besteuerung völlig unterschiedlich. Eine der vielen Fehlallokationen, die das Steuerrecht verursacht, zuzüglich Aufwand in der Verwaltung, des Steuerberaters, des Anlegers usw. - für nichts, nur aus Dummheit und Gewohnheit des Apparates.
Gruß, Dimi
P.s.: Was für Ideen Du hast.... Hätte man Dir gar nicht zugetraut... ;-)

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