- Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - marsch, 05.05.2005, 13:05
- Bevor wir uns fragen - Burning_Heart, 05.05.2005, 15:11
- Re: Bevor sich jemand den"Obermakker" herbeiwünscht... - bernor, 06.05.2005, 00:24
- Re: Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - dottore, 05.05.2005, 18:17
- Frage... Artikel 115 GG - fridolin, 05.05.2005, 20:37
- Schon erledigt... ;-) - fridolin, 05.05.2005, 20:51
- Verwirrung... - FOX-NEWS, 06.05.2005, 11:20
- Re: Verwirrung... - dottore, 06.05.2005, 18:33
- Re: Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - marsch, 06.05.2005, 11:58
- Frage... Artikel 115 GG - fridolin, 05.05.2005, 20:37
- Bevor wir uns fragen - Burning_Heart, 05.05.2005, 15:11
Frage... Artikel 115 GG
-->Der Schäffer'sche Überschuss kam so zustande: Bei Aufstellung des Etats musste mit Krediten gearbeitet werden, was seinen Grund in 115 GG hat, wonach zusätzliche Schulden und Investitionen im Einklang stehen müssen. Hätte Schäffer auf die Kreditaufnahme verzichtet und auf höhere Steuereinnahmen"gehofft" (er wusste schon, dass es"besser" als etatisiert laufen würde), wäre dies darauf hinausgelaufen, dass Investitionen aus dem laufenden Steueraufkommen finanziert worden wären. Das wiederum hätte die Frage aufgeworfen, warum nicht Steuern sofort gesenkt werden, usw.
<font color=#0000FF>Hallo dottore,
Artikel 115 GG sagt in der jetzigen Fassung, daß die Kreditaufnahme nicht die veranschlagte Investitionssumme überschreiten darf (abgesehen von der Geschichte mit der"Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" und der Frage, wie man Investitionen genau definiert). Art 115 wurde aber im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Galt er in dieser Form zu Herrn Schäffers Zeiten im wesentlichen genauso wie heute?
Schönen Gruß!</font>
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