- Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - marsch, 05.05.2005, 13:05
- Bevor wir uns fragen - Burning_Heart, 05.05.2005, 15:11
- Re: Bevor sich jemand den"Obermakker" herbeiwünscht... - bernor, 06.05.2005, 00:24
- Re: Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - dottore, 05.05.2005, 18:17
- Frage... Artikel 115 GG - fridolin, 05.05.2005, 20:37
- Schon erledigt... ;-) - fridolin, 05.05.2005, 20:51
- Verwirrung... - FOX-NEWS, 06.05.2005, 11:20
- Re: Verwirrung... - dottore, 06.05.2005, 18:33
- Re: Schuldenabbau doch möglich? (BRD 1953 ff.) - marsch, 06.05.2005, 11:58
- Frage... Artikel 115 GG - fridolin, 05.05.2005, 20:37
- Bevor wir uns fragen - Burning_Heart, 05.05.2005, 15:11
Schon erledigt... ;-)
-->Selber schon passende Textstelle im Web gefunden.
Artikel 115 GG wurde einmal am 12.05.1969 geändert.
Fassung davor:
Im Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Bundesgesetzes beschafft werden. Kreditgewährungen und Sicherheitsleistungen zu Lasten des Bundes, deren Wirkung über ein Rechnungsiahr hinausgeht, dürfen nur auf Grund eines Bundesgesetzes erfolgen. In dem Gesetze muß die Höhe des Kredites oder der Umfang der Verpflichtung, für die der Bund die Haftung übernimmt, bestimmt sein.
Fassung danach (bis heute gültig):
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Für Sondervermögen des Bundes können durch Bundesgesetz Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden.
Änderungsindex: http://www.verfassungen.de/de/gg-index.htm
Quelle für alle Textversionen des GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/
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