- OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 14:47
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 19:40
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Vielleicht sollte man das einem Jurastudenten als *reales* Thema für - LenzHannover, 06.05.2005, 23:11
- LOL. Ich sehe am Horizont schon die Sammelklagen gegen Springer:-)) (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 04:34
- OT: fairerweise: Der 'Moser' ist schlicht nicht zu überarbeiten... - BillyGoatGruff, 07.05.2005, 14:10
- Ja. Deshalb kann ich auch nicht verstehen, wieso Herr Horak sich darauf einließ (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 16:27
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
OT Gewährleistung bei Büchern.
-->Hallo zusammen,
es würde mich mal interessieren, wie sich die Rechtslage darstellt, wenn ein zahlender Kunde ein neu erschienenes Fachbuch kauft und sich dieses Buch als voller fachlicher Fehler erweist.
Im vorliegenden Fall hat ein renommierter Verlag einen Schweizer Professor damit beauftragt, ein 20 Jahre altes Grundlagenwerk zu überarbeiten. Das Ergebnis ist ein - sagen wir es konservativ - sehr eingeschränkt brauchbares Buch.
Für den, der sich dafür interessiert, unten der Link zu einem von mehreren Diskussionschauplätzen. Die, die da diskutieren, sind zum Teil Berufsmykologen, richtig pfiffige Jungs. Sie haben alle miteinander Recht, und das, was sie schreiben, ist sogar nur die Spitze des Eisberges. Die Mehrheit schreibt nicht in Foren, sondern per E-Mail und diskutiert per Telefon. Ich habe schon viele schlechte Fachbücher gesehen, aber das hier toppt einiges....
Es würde mich natürlich interessieren, wie so ein Verlag, der ja einen sehr guten Namen zu verlieren hat (Elsevier bzw. Spektrum akademischer Verlag), damit umgeht. Mit den Endkunden, mit den Wiederverkäufern und mit dem Autoren...
Auf Anfrage hat er eine Stellungnahme angekündigt, aber die kam bisher noch nicht.
Ich für meinen Teil werde das, was ich dort gekauft habe, gnadenlos zurücksenden und erwarten, dass ich mein Geld wiederbekomme.
Aber was mich mehr interessiert, so ganz grundsätzlich, ist die rechtliche Seite. Konkreter: Gibt es eine Gewährleistungspflicht bei Büchern? Und wo fängt die an und wo hört sie auf. Man kann ja schließlich nicht wegen ein paar Tippfehlern vor den Kadi rennen..
Ich habe beim Googlen keine brauchbaren Gerichtsentscheidungen gefunden.
Vielleicht hat hier jemand einschlägige Erfahrungen.
Danke und schöne Grüße
Gundel
<ul> ~ Diskussionen über ein Buch.</ul>

gesamter Thread: