- OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 14:47
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 19:40
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Vielleicht sollte man das einem Jurastudenten als *reales* Thema für - LenzHannover, 06.05.2005, 23:11
- LOL. Ich sehe am Horizont schon die Sammelklagen gegen Springer:-)) (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 04:34
- OT: fairerweise: Der 'Moser' ist schlicht nicht zu überarbeiten... - BillyGoatGruff, 07.05.2005, 14:10
- Ja. Deshalb kann ich auch nicht verstehen, wieso Herr Horak sich darauf einließ (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 16:27
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
Re: OT Gewährleistung bei Büchern.
-->Hallo, Grundel,
ich habe nicht die in dem von Dir angegebenen Forum geführte Diskussion bisher gelesen und kenne somit nicht den Diskussionstand und den Sachstand nur nach Deiner Einleitung. auch habe ich keine spezielle Erfahrung sonder n nur eine Sicht, die ich hier vorstellen möchte.
Gewährleistung auf die vermeintlich zu erwartende inhaltische Güte eines Buches wird es nicht geben, jedenfalls kann ich mir eine entsprechende Rechtsprechnung nicht vorstellen, es sei denn, es kann hier ein Sachmangel (=vereinbarte Beschaffenheit) nachgewiesen werden und/oder Rechte Dritter unerlaubt genutzt werden (Rechtsmangel).
Da ein Buch, das vom Käufer erworben wird, keine Auftragsarbeit (Werkvertrag) ist und damit keine Vereinbarung über eine Beschaffenheit vorliegt, scheidet m.E. in der Regel dieser Anspruch auf fachliche Fehlerfreiheit aus.
Die Güte und Vollständigkeit des Buchmaterials, der Verarbeitung und der Druckqualität ("Hardware"; Beschaffenheit) muß sich an der Eignung bei gewöhnlichem Gebrauch messen lassen. Hierauf kann ggf. ein Sachmangel begründet werden.
Es wird wohl auch kein Anspruch daraus herzuleiten sein, wenn man die fehlerhafte Informationen eines (Fach-)Buches umsetzt und dieses zu fatalen Folgen führt (anders natürlich bei Gebrauchsanweisung für einen Gegenstand).
Ein (Sach-)Mangel und daraus eine Minderung und/oder Nachbesserungsverpflichtung auf den Inhalt dieses Buches gegenüber dem Verlag/Herausgeber geltend zu machen, scheint mir rechtlich nicht fassbar, sofern man eine Betrugs-/(arglistige)Täuschungsabsicht durch den Verkauf des Buches nicht nachweisen kann.
Bei Fällen, wie Du sie schilderst, wird es wohl im Interesse des Verlages liegen, eine Neuauflage des Buches zu erstellen und dann diese den Käufern der fehlerhaften Auflage (es handelt sich nicht um unterschiedliche Lehrmeinungen oder Auffassungen!?), ggf. im Ausstausch, kostenneutral anzubieten.
Eine Rücktritt vom Kauf sollte vom Verlag über den Buchhandel kundenfreundlich ermöglicht werden, obwohl es hier nur dann die entsprechende Forderung zu erfüllen wäre, wenn ein Sachmangel vorliegt, der nicht durch Nachbesserung zu beseitigen ist.
Der in diesem Beitrag veröffentliche Inhalt kann nicht als Grundlage zur Vorbringung irgenwelcher Rechsansprüche benutzt werden. [img][/img]
Gruß,
Uwe
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