- Regio-Probleme - dottore, 06.05.2005, 16:13
- Verständnisproblem - Wassermann, 06.05.2005, 16:55
- Re: Verständnisproblem - dottore, 06.05.2005, 18:30
- Re: Verständnisproblem - Oldy, 06.05.2005, 20:40
- Re: Verständnisproblem - bernor, 07.05.2005, 13:09
- Re: Verständnisproblem - dottore, 06.05.2005, 18:30
- Re: Bravo - ein Hoch auf unseren Staat... - R.Deutsch, 06.05.2005, 18:38
- Re: Bravo - ein Hoch auf unseren Staat... - Wassermann, 06.05.2005, 19:19
- Rheingold Lösungen - sammelleidenschaft, 07.05.2005, 10:54
- Verständnisproblem - Wassermann, 06.05.2005, 16:55
Regio-Probleme
-->Hi,
für die Regiogelder braut sich Ungemach zusammen. Zwar ist es den engagierten Initiatoren gelungen, das Haupthindernis zu umschiffen, wobei es hervorragende Gutachten zum Thema gibt (Abheben auf Vertragsfreiheit, Vereinsfreiheit, freie Möglichkeit der Vereinbarungen dessen, was als"an Erfüllungs statt" angenommen werden kann und darf, vgl. 363 u. 364 BGB, usw.) - nämlich den § 35 BBkGesetz, der da lautet:
Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;
2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
Nun aber wollen besonders Eifrige aus dem herrlichen Reich der Politik diesen Text um eine"lex Regiogeld" erweitern, in denen solche"Geldzeichen" genauer definiert werden. Darin u.a. Verbot der Banknoten-"Ähnlichkeit", Bestimmung der Größe des (entscheidenden) Wortes"Gutschein" o.ä. Vor allem sollen diese Scheine den Aufdruck tragen
NICHT ÜBERTRAGBAR und demnach - man denkt wohl an die WM-Karten - auf den Namen des aus dem Schein BERECHTIGTEN lauten.
Aus der betreffenden"Arbeitsgruppe" ist die folgende bekannte Scheine betreffend zu erfahren:
"Chiemgauer" durch"GUTSCHEIN" zu ersetzen
Dito. Ausdruck"Tauschmittel" unzulässig, da"Übertragbarkeit" suggerierend.
Geht gar nicht.
Fehlt GUTSCHEIN. Bezeichnung"Nennwert" unzulässig, da sich auf Geldbetrag bzw. Zahlungsmittel beziehend.
Positiv (fast) überall: Zeitlich und räumlich begrenzt nur zu gebrauchen.
Das aber hieße: Nach Zeitraum der Gebrauchsmöglichkeit zu vernichten, also ohne Möglichkeit dieses Geldzeichen in ein weiteres (ähnliches oder gleiches) eintauschen zu können.
Sorry for that + Gruß!

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