- OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 14:47
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 19:40
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 18:52
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Gundel, 06.05.2005, 17:51
- Vielleicht sollte man das einem Jurastudenten als *reales* Thema für - LenzHannover, 06.05.2005, 23:11
- LOL. Ich sehe am Horizont schon die Sammelklagen gegen Springer:-)) (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 04:34
- OT: fairerweise: Der 'Moser' ist schlicht nicht zu überarbeiten... - BillyGoatGruff, 07.05.2005, 14:10
- Ja. Deshalb kann ich auch nicht verstehen, wieso Herr Horak sich darauf einließ (o.Text) - Gundel, 07.05.2005, 16:27
- Re: OT Gewährleistung bei Büchern. - Uwe, 06.05.2005, 16:03
Re: OT Gewährleistung bei Büchern.
-->>Hallo, Gundel,
>mein Rechtshinweis war natürlich mit einem"zwinker" geschrieben, was natürlich juristisch hier auch nichts bedeuten soll
>(und abermals:
>Das Themengebiet, was Du da angesprochen hast, ist durchaus interessant, zumal es auch darum gehen könnte, welche Rechtsansprüche gegenüber verkäuflichen Internet-Informationen bvestehen. Der Haftungsauschluß jeder Seite mit Informationen hat da schon besonderes Gewicht.
Ja, bis zu einer gewissen Grenze. Und die ist da, wo jemand schreibt:"Ich steh für nix gerade" und hinter diesem Satz einen Freibrief sieht, alles Mögliche und Unmögliche ungestraft absondern zu dürfen. Motto: Ich hafte nicht für Links, aber ich setze mal eben einen auf die Seite da ganz außen Rechts...
Da in den Fachbüchern, die jetzt aus diesem Anlass einmal stichprobenartig daraufhin eingesehem habe, kein entsprechnder Haftungsausschluß enthalten, gehe ich davon aus, dass hier die Rechtssprechung eindeutig ist.
>>Grundel:[i] Als Sachmangel seh ich auch, wenn ein Buch als Bestimmungsschlüssel konzipiert und verkauft wird, und es stellt sich heraus, dass der Schlüssel schlicht und ergreifend nicht funktioniert, zumindest mal über weite Strecken nicht.[/i]
>Genau hier, in dieser Bewertung, den fehlenden Nutzen eines Fachbuches, als Sachmangel zu sehen, liegt wohl der Unterschied zwischen der berechtigten Empörung und dem gesetzlich bewertbaren Sachmangel.
Ja, und genau hier wird es dann auch kompliziert, und zwar dann, wenn man das beweisen muss. Das ist wie bei den ärztlichen"Kunstfehlern". Ich hatte mir durchaus schon Gedanken darum gemacht, ob der Thread, auf den ich verlinkt hatte, Beweis genug ist, oder ob der Titel Professor Dr. Dings da vollautomatisch drüber steht.
>Gruß,
>Uwe
ja, und noch einen von mir
Gundel

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