- USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - rodex, 25.06.2005, 10:06
- Re: USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - weissgarnix, 25.06.2005, 11:57
- Re: USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - rodex, 25.06.2005, 12:26
- Eigentum hat bei uns noch einen hohen Verfassungsrang. - LenzHannover, 25.06.2005, 16:04
- Re: USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - CRASH_GURU, 29.06.2005, 07:38
- Re: Klasse! Da muss sich also der oberste Richter demnächst selbst enteignen ;-) (o.Text) - Digedag, 30.06.2005, 13:04
- Re: USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - rodex, 25.06.2005, 12:26
- Obereigentum - Zandow, 25.06.2005, 12:02
- Re: Obereigentum / Nein, Oberdeppentum - Diogenes, 25.06.2005, 14:19
- Nix Widerspruch - Zandow, 26.06.2005, 12:49
- Re: Nix Widerspruch /doch - Diogenes, 26.06.2005, 14:14
- Nix Widerspruch - Zandow, 26.06.2005, 12:49
- Re: Obereigentum / Nein, Oberdeppentum - Diogenes, 25.06.2005, 14:19
- Re: USA: Grünes Licht für private Enteignungen zugunsten von Wal-Mart und Co. - weissgarnix, 25.06.2005, 11:57
Nix Widerspruch
-->Hallo Diogenes,
>>Privates Eigentum an Grund&Boden ist ein Recht, das erworben werden kann (durch Kauf oder Erbe) oder verliehen wird (vom Staat). Umgekehrt kann der Staat, so es in seinem Interesse steht, dieses Recht jederzeit wieder entziehen.
>Ein Widerspruch. Wenn es von staats wegen verliehen & entzogen wird, kann es nicht durch Kauf oder Erbe erworben werden, da keinerlei Rechtssicherheit besteht.
Ne, ne, da gibt's keinen Widerspruch.
Das Eigentumsrecht an Grund&Boden ist in den USA durch die Anmeldung eines Anspruches darauf erworben worden, indem man einen Claim abgesteckt hat. Diese Übertragung des Eigentumsrechts wurde durch das Rechtssystem gesichert. Hat man durch diese Übertragung das Eigentum erworben, konnte man alle Eigentumsoperationen damit durchführen, also Verkauf, Beleihung, Verpachtung, Vermietung usw.
Das Eigentumsrecht wird durch Kauf oder Erbe an einen neuen Eigentümer übertragen, wobei nun dieser nur auf die Sicherung seines Eigentums durch den Staat hoffen kann. Liegt es nun im Interesse des Staates, dieses private Eigentum anderweitig zuzuteilen, erfolgt Enteignung und Neuzuteilung.
Sehr gut dieser Vorgang auch zu erkennnen an der Verteilung von Grund&Boden nach WKII in Ostdeutschland und nach der Wendezeit:
Zunächst wurden die Großbauern enteignet und das Land den Neubauern zugeteilt, welche es dann in genossenschaftliches Eigentum einbringen mußten.
Nach der Wende gings dann z.T. andersrum (Rückgabe), wobei der Staat sich selbst einen riesigem Teil unter den Nagel gerissen hat.
Eigentum ist immer ein Recht (siehe H/S in EZ&G). Ändert sich die Rechtsordnung, so ändern sich auch die Eigentumsverhältnisse. Solange die Rechtsordnung stabil ist, können mit dem Eigentum alle Eigentumsoperationen durchgeführt werden (Kauf z.B.).
Von einem Widerspruch also nix zu erkennen.
Dir einen Sonntag wünschend, <font color=#008000>Zandow</font>

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