- Das Handtuch..... (o.Text) - Popeye, 27.06.2005, 14:03
- Re: Das Handtuch II - Popeye, 27.06.2005, 14:47
- GG nach dem Sinn der aktuellen Zeit Ãnterpretiert: - LenzHannover, 30.06.2005, 02:02
- Re: GG nach dem Sinn der aktuellen Zeit interpretiert: - bernor, 02.07.2005, 19:58
Re: Das Handtuch II
-->Wenn es - wie zu vermuten - zur Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten kommt erscheinen Klagen vor den Bundesverfassungsgericht (BVG) wegen der vorzeitigen und möglicherweise verfassungswidrigen Auflösung des Bundestages sicher.
Dabei wird es besonders spannend wie sich das BVG zu den Kernsätzen seines Urteils vom 16. Februar 1983 stellen wird:
Kernsätze dieses Urteils (Hervorhebungen von mir):
6. Der Bundeskanzler, der die Auflösung des Bundestages auf dem Wege des Art. 68 GG anstrebt, soll dieses Verfahren nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag. Dies ist ungeschriebenes sachliches Tatbestandsmerkmal des Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG.
7. Eine Auslegung dahin, daß Art. 68 GG einem Bundeskanzler, dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht, gestattete, sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben, würde dem Sinn des Art. 68 GG nicht gerecht. Desgleichen rechtfertigen besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben die Auflösung nicht.
Man wird sehen....
Das Urteil vom 16.2.83

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