- OT: Urlaubsanspruch - Tacitus, 30.06.2005, 10:53
- Re: OT: Urlaubsanspruch - Andar, 30.06.2005, 14:27
- Also: Jein? - Tacitus, 01.07.2005, 07:58
- Re: Also: Jein? - Eugippius, 01.07.2005, 10:20
- Also: Jein? - Tacitus, 01.07.2005, 07:58
- Wäre doch gelacht wenn sowas in D nicht gesetzlich geregelt wäre - Sorrento, 30.06.2005, 14:45
- Re: OT: Urlaubsanspruch - Andar, 30.06.2005, 14:27
Re: OT: Urlaubsanspruch
-->Klar. Du hast einen geldwerten Vorteil gehabt, der mit deinem Gehaltsanspruch des Monats Juli verrechnet werden kann. So wärs jedenfalls laut BGB Recht. mfg
>Guten Morgen!
>ich hätte mal eine kleine Frage: Ich habe zum 1. August 2005 gekündigt - habe allerdings schon meinen gesamten Jahresurlaub (30 Tage) für 2005 beansprucht.
>Hat mein Arbeitegeber jetzt das Recht mir den"zuviel" genommenen Urlaub vom Juli-Gehalt abzuziehen? Immerhin wären das, prozentual umgerechnet, 12 Tage.
>Gruß
>Tacitus

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