- OT: Urlaubsanspruch - Tacitus, 30.06.2005, 10:53
- Re: OT: Urlaubsanspruch - Andar, 30.06.2005, 14:27
- Also: Jein? - Tacitus, 01.07.2005, 07:58
- Re: Also: Jein? - Eugippius, 01.07.2005, 10:20
- Also: Jein? - Tacitus, 01.07.2005, 07:58
- Wäre doch gelacht wenn sowas in D nicht gesetzlich geregelt wäre - Sorrento, 30.06.2005, 14:45
- Re: OT: Urlaubsanspruch - Andar, 30.06.2005, 14:27
Also: Jein?
-->>Klar. Du hast einen geldwerten Vorteil gehabt, der mit deinem Gehaltsanspruch des Monats Juli verrechnet werden kann. So wärs jedenfalls laut BGB Recht. mfg
Das steht aber im Widerspruch zu Sorrentos Antwort.
P.S.
Danke für die Antworten!

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