- Das Handtuch..... (o.Text) - Popeye, 27.06.2005, 14:03
- Re: Das Handtuch II - Popeye, 27.06.2005, 14:47
- GG nach dem Sinn der aktuellen Zeit Ãnterpretiert: - LenzHannover, 30.06.2005, 02:02
- Re: GG nach dem Sinn der aktuellen Zeit interpretiert: - bernor, 02.07.2005, 19:58
Re: GG nach dem Sinn der aktuellen Zeit interpretiert:
-->Hi Lenz,
Wenn ich der Gerd wäre würde ich bei Köhler wie folgt argumentieren (bin kein Jurist):
Bundestag war damals, heute gibt es den Bundesrat mit reichlich mehr Macht als damals. Das ist im GG absolut nicht berücksichtigt. Ich habe meine Mehrheit verloren und dies bildet sich aktuell nur im Bundesrat ab.
In einem"modernen" GG wäre dies berücksichtigt.
daß eine Bundesregierung sich nicht auf ihr genehme Mehrheiten in beiden"Häusern" (BT und BR) stützen kann, kommt schon mal vor und kann an sich kein Grund für eine Auflösung des BT infolge einer negativ beantworteten Vertrauensfrage sein (bei reinen Bundesgesetzen kann ein BR-Veto, ohne 2/3-Mehrheit, stets von der Kanzlermehrheit im BT überstimmt werden und bei den anderen strittigen Gesetzen muß man sich halt im Vermittlungsausschuß einigen).
Kritisch wird's erst, wenn das gegnerische Lager im BR eine 2/3-Mehrheit hat, weil dann ein Überstimmen des BR-Veto ebenfalls nur mit einer 2/3-Mehrheit des BT möglich wäre - diesenfalls wäre die Bundesregierung und mit ihr der Kanzler echt handlungsunfähig.
Hier stellt sich dann die Frage, ob auch diese Konstellation, die schon immer theoretisch möglich war, die Anwendung des Art. 68 GG mit der möglichen Konsequenz BT-Auflösung & Neuwahl rechtfertigt - gefragt wird das Parlament nämlich, ob es dem Kanzler grundsätzlich, ohne irgendwelche Einschränkungen,"vertraut".
Soll heißen: ob er noch erfolgreich arbeiten kann, gemessen vor allem daran, ob von der Regierung initiierte Gesetze auch tatsächlich verabschiedet werden können, was nicht nur an der Bundesregierung und dem BT allein liegt, sondern auch am Bundespräsidenten (auch wenn er sehr selten die Unterschrift verweigert)- und eben am Bundesrat.
Aber auch dann würde bei einer gescheiterten Vertrauensfrage der Bundespräsident sich fragen müssen, ob denn vorgezogene Neuwahlen dieses Problem der sich blockierenden Mehrheiten tatsächlich lösen könnte - a priori zwar ja, aber es müßte dann doch die tatsächliche politische Stimmungslage, etwa anhand der Umfragen der letzten paar Monate, berücksichtigt werden.
Läge da das Mehrheitslager des BR (derzeit Union/FDP) nicht vorn, wären vorgezogenen Neuwahlen unsinnig - und damir nicht sehr wahrscheinlich.
Aber diese Konstellation (2/3-Gegnermehrheit im BR) ist derzeit noch nicht eingetreten, so daß Schröder sich nicht darauf berufen kann.
Wie das jetzige Verfahren ausgehen wird, erscheint ungewiß - aber ich glaube nicht, daß Köhler das Risiko eingehen will, ein"Ja" zu Neuwahlen vom BVerfG wieder einkassiert zu bekommen - der Abgeordnete Werner Schulz wird (sofern auch künftig bei guter Gesundheit und nicht etwa in der Badewanne ertrunken) ganz sicher klagen.
Dann wäre nämlich auch die Zeit für einen"Plan B" zu Neuwahlen ziemlich knapp: 1) GG-Änderung bezüglich Selbstauflösung oder
2) Schröder-Rücktritt mit anschließender Neuwahl eines Kanzlers, sofern dieser, nach mindestens 14 Tagen und mehr als einem Wahlgang, nur mit einfacher Mehrheit gewählt wird (Köhler hat ihn dann innerhalb von sieben Tagen zu ernennen oder Neuwahlen anzusetzen).
Kann natürlich auch sein, daß der Nachfolger mit absoluter Mehrheit gewählt wird - dann fallen die Neuwahlen aus.
Aber Schröder wär's so auch recht: Hauptsache, die Ablösung ist da - und tschüß.
Gruß bernor (auch kein Jurist [img][/img] )
PS: Nur Münte & Co. haben vermutlich noch keinen Bock auf"Tschüß!" - vielleicht deswegen der Vertrauens-"Ausrutscher" bei Müntes gestriger Rede im BT?

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