- Kfz-Steuer für SonderKFZ - Dieter, 11.07.2005, 09:47
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
- Re: In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alte - Dieter, 11.07.2005, 10:38
- Vorsicht - nicht so einfach - fridolin, 11.07.2005, 10:52
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- oder nach Zypern, aktuell in der LKW-Branche wohl"in" - LenzHannover, 13.07.2005, 10:35
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Re: Kfz-Steuer für SonderKFZ - Ergänzung - Nachtigel, 12.07.2005, 10:24
- Danke für die Info, - Dieter, 12.07.2005, 11:45
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
Vorsicht - nicht so einfach
-->Das"Ausflaggen" von Autos, indem man sie einfach in einem anderen Land anmeldet, ist so einfach nicht. Vor allem befreit es nicht unbedingt von der deutschen Kfz-Steuer. Grundsätzlich unterliegt nämlich auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" der deutschen Kfz-Steuer. Ausnahmen bestehen für normale Fahrzeuge nur, wenn auch der Halter seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat (also typischerweise Tourist auf Deutschlandreise).
Ich würde mich da zumindest genau über Einzelheiten der rechtlichen Machbarkeit genauer informieren.
<ul> ~ Kfz-Steuer-Gesetz</ul>

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