- Kfz-Steuer für SonderKFZ - Dieter, 11.07.2005, 09:47
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
- Re: In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alte - Dieter, 11.07.2005, 10:38
- Vorsicht - nicht so einfach - fridolin, 11.07.2005, 10:52
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- oder nach Zypern, aktuell in der LKW-Branche wohl"in" - LenzHannover, 13.07.2005, 10:35
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Re: Kfz-Steuer für SonderKFZ - Ergänzung - Nachtigel, 12.07.2005, 10:24
- Danke für die Info, - Dieter, 12.07.2005, 11:45
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
Re: Vorsicht - nicht so einfach
-->Hallo Fridolin,
besten Dank für Deine kritischen Notizen vom Fachmann - sie sind hilfreich, im Grunde hatte ich mir ähnliches gedacht.
Da ich rein zufällig eine kleine Hütte, so eine Art Hühnerstall in Portugal besitze hatte ich gedacht, ich melde mich dort an (zumal ich ohnehin für ein paar Monate im Jahr dort bin). Die Einfuhr des Wagens mit Zulassung in Portugal ist zwar eine Behördentortur, aber im Prinzip problemlos möglich.
Wenn der Wagen in Deutschland steht, dann ruht er in einer geschlossenen Halle. Es müßte mich schon jemand anzeigen.
Ein weiterer Gedanke wäre, dafür zu sorgen, daß ich hauptsächlich im Ausland wohne und somit kein Inländer wäre - somit natürlich auch Auswirkungen auf die EST usw.....
Hier aus dem Gesetz:
Steuerbefreiung gibt es für:
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der
entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von
Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben;
Wie machen das eigentlich die Angehörigen ausländischer Streitkräfte mit der Deutschen KfZ-Steuer. Die, die nicht in der Kaserne wohnen (kein Inland) fahren ausländische Kennzeichen, haben aber ihren Wohnort im Inland.
Gruß, Dieter
>Das"Ausflaggen" von Autos, indem man sie einfach in einem anderen Land anmeldet, ist so einfach nicht. Vor allem befreit es nicht unbedingt von der deutschen Kfz-Steuer. Grundsätzlich unterliegt nämlich auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" der deutschen Kfz-Steuer. Ausnahmen bestehen für normale Fahrzeuge nur, wenn auch der Halter seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat (also typischerweise Tourist auf Deutschlandreise).
>Ich würde mich da zumindest genau über Einzelheiten der rechtlichen Machbarkeit genauer informieren.

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