- Kfz-Steuer für SonderKFZ - Dieter, 11.07.2005, 09:47
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
- Re: In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alte - Dieter, 11.07.2005, 10:38
- Vorsicht - nicht so einfach - fridolin, 11.07.2005, 10:52
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- oder nach Zypern, aktuell in der LKW-Branche wohl"in" - LenzHannover, 13.07.2005, 10:35
- Alles kein Problem.... - ufi, 11.07.2005, 13:59
- Re: Vorsicht - nicht so einfach - Dieter, 11.07.2005, 12:07
- Re: Kfz-Steuer für SonderKFZ - Ergänzung - Nachtigel, 12.07.2005, 10:24
- Danke für die Info, - Dieter, 12.07.2005, 11:45
- In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter - Fischli, 11.07.2005, 09:57
Re: Kfz-Steuer für SonderKFZ - Ergänzung
-->Besteuerung von Personenkraftwagen (08.07.05)
Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 05.07.05 - Verkehrsrecht, Steuerberatung
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine Umstrukturierung der Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen in den Mitgliedstaaten anregt.
Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern.
Des weiteren soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden. Sie sollen künftig Elemente mit einem direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab. Dies würde weder zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Steuern verpflichten.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:
Abschaffung der Zulassungssteuern während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren. Die Einnahmen der Mitgliedstaaten würden nicht sinken, wenn die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern mit einer Erhöhung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern und ggf. auch anderer Steuern einherginge. Bei einer schrittweisen Umstellung wären die Kraftfahrzeughalter vor einem drastischen Wertverlust ihrer Fahrzeuge geschützt. Mitgliedstaaten mit hohen Zulassungssteuern könnten die Übergangszeit für die Umstrukturierung ihrer Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen nutzen.
Ein System, bei dem der Mitgliedstaat, in dem ein Personenkraftwagen zugelassen ist, bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer einen Teil davon erstatten müsste, wenn das Fahrzeug nach der Zulassung ausgeführt oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Ziel dieser Maßnahme sind die Vermeidung von Doppelbesteuerungen und die Erhöhung der Steuergerechtigkeit, die durch die Verknüpfung dieser Steuern mit dem Ort der tatsächlichen Nutzung des Personenkraftwagens gewährleistet werden soll. Für die jährlichen Kraftfahrzeugsteuern würde ein ähnliches Erstattungssystem eingeführt werden.
Die Bemessungsgrundlagen sowohl der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern als auch der Zulassungssteuern sollten künftig eine Kohlendioxid-Komponente enthalten. Dies würde bedeuten, dass die Steuern auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen des jeweiligen Personenkraftwagens in Gramm je Kilometer gestaffelt würden. Bis zum 31. Dezember 2008 müsste das Gesamtaufkommen aus Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern zu mindestens 25 % auf der Kohlendioxid-Komponente beruhen und dieser Anteil sollte bis zum Jahr 2010 auf 50 % steigen.
<ul> ~ Umstrukturierung der Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen </ul>

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