- Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig - Popeye, 18.07.2005, 10:08
- FTD-Artikel dazu - fridolin, 18.07.2005, 10:33
- Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig - Popeye, 18.07.2005, 11:59
- Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig - Das Urteil mit Leitsätzen - Popeye, 18.07.2005, 12:25
- Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig - bernor, 18.07.2005, 13:05
- Die Ungeheuerlichkeit bleibt… - Popeye, 18.07.2005, 13:45
- Unsere unsägliche Dorfpresse: Karlsruhe läßt Terrorverdächtigen laufen *kotz* (o.Text) - LenzHannover, 20.07.2005, 23:53
- Die Ungeheuerlichkeit bleibt… - Popeye, 18.07.2005, 13:45
- Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig / Sammlung.... - - Elli -, 18.07.2005, 15:00
- Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig - Diogenes, 18.07.2005, 15:14
Re: Europäische Haftbefehl grundgesetzwidrig
-->Hi Popeye,
zu erwähnen wäre noch etwas, auf den ersten Blick noch hoffnungsvoll stimmendes:
„Wer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsätzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen. Anders fällt die Beurteilung hingegen aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, hier auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Diesem Maßstab wird das Europäische Haftbefehlsgesetz nicht gerecht.“
allerdings dann, schon deutlich windelweicher:
„Er hätte eine grundrechtsschonendere Umsetzung wählen können, ohne gegen die bindenden Ziele des Rahmenbeschlusses zu verstoßen. So etwa erlaubt[wirklich „erlaubt“? - wie gnädig!] der Rahmenbeschluss den vollstreckenden Justizbehörden, die Vollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, wenn er sich auf Straftaten erstreckt, die im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates begangen worden sind. Für solche Taten mit maßgeblichem Inlandsbezug hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit [die"Möglichkeit"... - warum nicht, zum Schutz der eigenen Bürger,"Verpflichtung"?]< schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern.“
Insgesamt empfinde ich das Urteil enttäuschend...
Wer ist bloĂź auf die Idee gekommen, daĂź Juristen, gerade beim BVerfG, RĂĽckgrat haben mĂĽssen?
Im übrigen ist es ja gängige Praxis, daß Richter, egal wo, sich nur insoweit mit angefochtenen Gesetzen, Verordnungen, Beschlüssen von Vorinstanzen usw. befassen, wie dies aus ihrer Sicht für eine Beschlußfassung notwendig ist - im Klartext: wenn man im vorliegenden Fall ein Bundesgesetz schon allein wegen dessen formalen oder „handwerklichen“ Mängeln außer Kraft setzen kann, erübrigt sich eine weitere Befassung mit allem weiteren, z.B. dem zugrunde liegenden EU-Rahmenbeschluß.
GruĂź bernor
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