- Eibl Kontenprüfung. Davor scheinen manche Banken mächtig Mores zu haben. - Gundel, 20.07.2005, 17:47
- Re: Jetzt nutze ich mal die Gelegenheit - bonjour, 20.07.2005, 21:15
- Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die - LenzHannover, 22.07.2005, 02:37
- Re: Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die - LOMITAS, 22.07.2005, 10:17
- Re: @LOMITAS - 3.Abteilung - bonjour, 22.07.2005, 21:05
- Re: @LOMITAS - 3.Abteilung - LOMITAS, 23.07.2005, 07:25
- Re: @LOMITAS - 3.Abteilung - bonjour, 22.07.2005, 21:05
- Re: Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die - LOMITAS, 22.07.2005, 10:17
- Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die - LenzHannover, 22.07.2005, 02:37
- Re: Jetzt nutze ich mal die Gelegenheit - bonjour, 20.07.2005, 21:15
Re: @LOMITAS - 3.Abteilung
-->>Hallo,
>und das Schlimme daran. Deine 3. Abteilung ist im Arsch. Für ewig. Das ist es was die Sache eigentlich so eklig macht.
>LOMITAS
Wie bitte??? Das wußte ich gar nicht....wieso?
Kannst du mir das erklären, was du damit meinst?
Ich dachte, wenn es bezahlt ist, ist es raus?
Und zur Verjährung:
In Brandenburg (und offenbar nur da) beginnt bei Rechnungen von Behörden erst mit der Zustellung die Verjährung.
Im Klartext heißt das, wenn ich einen Opa hatte, der Vermesser war und finde in seinem Keller noch ein paar Rechnungen, die er vergessen hat, geltend zu machen, dann man tau und schnell abgeschickt! Und das"Gute", niemand kann nach so vielen Jahren (bei uns waren es fünf) noch so genau nachvollziehen, was damals war. Bei uns z.B. hat das Bauamt, das wir nach den damaligen Auflagen wegen der Vermessung fragten, erstmal im Keller im Archiv gewühlt und krauses Zeug hervorgebracht.
Zusammen mit unseren Unterlagen ergibt das jetzt ein mühsam rekonstruiertes Bild von der Auftragslage, wobei ich denke, so ein öffentlich Bestellter hat doch auch Verpflichtung zur Beratung. Wie dem auch sei:
Abgesehen von der Zusendung nach 5 Jahren stimmt die Rechnung nämlich nicht (deshalb auch die Ratenzahlung, sonst rennen wir hernach dem Geld hinterher), sie ist um 50 % zu hoch. Da wir aber die Widerspruchsfrist versäumt haben (wegen Anwalts-Rat)ist die Rechnung nur über den Prozeß gegen den Anwalt zu prüfen. Der BDVI hat schon eins auf Dach gekriegt, weil er uns helfen wollte.
Es werden hier offenbar einzigartige Abrechnungsprivilegien mit Zähnen und Klauen verteidigt.
Gruß bonjour

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