- Testament (CH-Recht): Auch ohne notarielle Beglaubigung gültig? - Prosciutto, 25.07.2005, 01:20
- Re: Testament (CH-Recht): Auch ohne notarielle Beglaubigung gültig? - Emerald, 25.07.2005, 06:53
- Lieber Prosciutto... - Tofir, 25.07.2005, 08:17
- Re: Testament (CH-Recht): Auch ohne notarielle Beglaubigung gültig? - H.P., 25.07.2005, 11:14
Re: Testament (CH-Recht): Auch ohne notarielle Beglaubigung gültig?
-->ja! ABER:
Das Testament muss handschriftlich ausgefertigt sein.
Nicht vergessen das Datum am Schlusse einzusetzen und
als Titel Ueberschrift"Letzter Wille" oder Testament
angeben.
Banken nehmen die Testamente zur Aufbewahrung nicht entgegen,
weshalb es wichtig ist, den"letzter Wille" einem Geschwister,
einen Anwalt, oder einem guten Freund zur Aufbewahrung zu
geben.
Bei Aufbewahrung in den eigenen Schriftsachen besteht die
Gefahr, dass das Auffinden nicht vorkommt, oder das Testament
verloren gehen kann.
Eine notarielle Beglaubigung ist weder erforderlich noch
zwingend.
Emerald.

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