- OT: US Justiz mal wirklich gerecht *grins* - LenzHannover, 26.07.2005, 01:20
- Re: OT: US Justiz mal wirklich gerecht *grins* - Rudow, 26.07.2005, 06:19
Re: OT: US Justiz mal wirklich gerecht *grins*
-->>(...)
>Interessieren tät mich ja das Urteil, Vollzug des GV mit... sonst Haft?!
>Inhaltlich durchaus ok
In Deutschland käme möglicherweise der §888 ZPO zur Anwendung:
ZPO § 888 Nicht vertretbare Handlungen
(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozeßgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, daß der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Für die Zwangshaft gelten die Vorschriften des Vierten Abschnitts über die Haft entsprechend.
(2) Eine Androhung der Zwangsmittel findet nicht statt.
(3) Diese Vorschriften kommen im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe, im Falle der Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens und im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag nicht zur Anwendung.
Gruß
von Rudow
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