- An die Verschwörer - Einige von der PDS-Bundertagsabgeordnete sind einfach - LenzHannover, 28.07.2005, 22:02
- Re: An die Verschwörer - Einige von der PDS-Bundertagsabgeordnete sind einfach - hoerby, 29.07.2005, 10:02
- Re: An die Verschwörer - Einige von der PDS-Bundertagsabgeordnete sind einfach - Holmes, 29.07.2005, 14:30
- Da bin ich inzwischen ziemlich stumpf. Wir sind 80 Mio, auf dieser Welt - LenzHannover, 30.07.2005, 00:27
- Re: An die Verschwörer - Einige von der PDS-Bundertagsabgeordnete sind einfach - hoerby, 29.07.2005, 10:02
An die Verschwörer - Einige von der PDS-Bundertagsabgeordnete sind einfach
-->zu blöd für Verschwörungen, andere tiefgehende Pläne und den Bundestag auf jeden Fall. Aus der Dorfpresse:
Hann Allg 21-7-2005
Gericht: Bürgschaft verpflichtet, Frühere PDS-Frau muss für Asylbewerber zahlen
Der Besuch eines Afghanen bei seinem Sohn in Hannover kostet die ehemalige PDS-Bundestagsabgeordnete Heide Lippmann-Kasten rund 27 000 Euro. Das ist die Folge einer Bürgschaft, die sie 1995 aus humanitären Gründen für den damals 68-Jährigen übernommen hatte. Nur so kam er damals an ein Besuchervisum. Der Gast hielt sich jedoch nicht an die Abmachung, nach drei Monaten wieder abzureisen, sondern stellte einen Asylantrag und ließ sich im Krankenhaus behandeln. Die Kosten müsse die ehemalige Politikerin der Stadt Hannover erstatten, weil sie eine Garantieerklärung abgegeben habe, stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch fest.
Die Landeshauptstadt hatte sich vor Jahren schon selbst geholfen: Sie pfändete die Diäten der damaligen Bundestagsabgeordneten. Dieses Geld wollte sich die 48-Jährige, die inzwischen im hessischen Simtshausen einen Swinger-Klub betreibt, jetzt in der Berufungsverhandlung vor dem OVG zurückholen. Denn Lippmann-Kasten war lediglich bereit, für die drei Monate finanziell einzuspringen, für die das Besuchervisum galt.
Vor dem Verwaltungsgericht hatte sie einen Teilerfolg errungen. Zwar sei ihre Garantieerklärung nicht grundsätzlich auf die drei vorgesehenen Monate beschränkt, aber die Stadt hätte beispielsweise auch prüfen müssen, ob der Sohn für seinen Vater zahlen könne, stellte die erste Instanz fest. Nach Ansicht des 7. Senats des OVG kann jedoch eine Kommune in der Regel von demjenigen die Kosten zurückfordern, der einem Ausländer mit einer Verpflichtungserklärung die Einreise ermöglicht. Lippmann-Kastens Argument, die Stadt hätte sie auf das hohe Kostenrisiko hinweisen müssen, ließ das Gericht nicht gelten.
Lippmann-Kasten hatte rund ein Dutzend Bürgschaften für Menschen übernommen, die aus Ländern einreisen wollten, in denen Krieg oder Bürgerkrieg herrschte. (Az.: 7 LB 182/02)
War hier mal im Volltext, aber wichtig. Es zeigt, wie völlig unfähig manche Abgeordnete sind und ein fettes Lob für das OVG [img][/img]

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