- Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - LenzHannover, 01.08.2005, 19:31
- Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - Uwe, 01.08.2005, 19:50
- Hallo Uwe, es geht bei uns um rund 20.000 € und um dumme Kapitalisten ;-) - LenzHannover, 02.08.2005, 00:48
- Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - Uwe, 01.08.2005, 19:50
Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters
-->BGB: Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten
Wohnungen
BGB § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter
Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen
Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn
der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen
Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden
Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
Person X hat von Erbengemeinschaft Y ein Haus gekauft. Wohl erst dann [img][/img] kam er auf die Idee, das Haus einzeln als Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Zu gerne würde ich ja meine"Wohnung" zu dem Preis kaufen, zu dem die Erbengemeinschaft verkauft hat und alle anderen würden zu dem Preis wohl auch kaufen. Hat da jemand eine Idee?
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