- Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - LenzHannover, 01.08.2005, 19:31
- Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - Uwe, 01.08.2005, 19:50
- Hallo Uwe, es geht bei uns um rund 20.000 € und um dumme Kapitalisten ;-) - LenzHannover, 02.08.2005, 00:48
- Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters - Uwe, 01.08.2005, 19:50
Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters
-->>LenzHannover:[i]...Zu gerne würde ich ja meine"Wohnung" zu dem Preis kaufen, zu dem die Erbengemeinschaft verkauft hat und alle anderen würden zu dem Preis wohl auch kaufen. Hat da jemand eine Idee?[/i]
Hallo, @LenzHannover,
wohl zu spät, um mit den Verkaufspreisen der Erbengemeinschaft gegenüber der Person X zu argumentieren, denn die Erbengemeinschaft hat, so wie Du den Fall darstellst, keinerlei Rechte mehr am Objekt.
Die Mietaobjekte stehen nun ausschließlich der Person X zur freien Verfügung (sofern nicht Vertragsrechte zwischen Y und X noch zu erfüllen sind).
Jedoch kann ich auch nicht erkennen, welchen Vorteil es Dir als (gedachten?) Mieter bringt, ob Du mit der Erbengemeinschaft Y oder dem Einzeleigentümer X über das Vorkaufsrecht verhandelst? Das Vorkaufsrecht für Dich als Mieter bleibt doch so oder so bestehen, solange nicht das Recht des im Haushalt des Vermieters lebenden Familienangehörigen geltend gemacht wird, nun eben eines Angehörigen von der Person X.
Da scheine ich etwas nicht an der Problemstellung richtig verstanden zu haben, oder?
Gruß,
Uwe

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