- OT: @Arbeitsrechtler - Toby0909, 02.08.2005, 12:14
- Re: OT: @Arbeitsrechtler - monopoly, 02.08.2005, 12:36
- sehr gut, danke owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:46
- muss ein AN dann auch abgemahnt werden? owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:47
- Bei verhaltensbedingter Kündigung unabdingbar.... - Carpediem, 02.08.2005, 12:59
- aha - Toby0909, 02.08.2005, 13:03
- Immer erst abmahnen und im Wiederholungsfall mit Kündigung drohen... - Carpediem, 02.08.2005, 14:37
- Re: aha - Alana, 02.08.2005, 17:04
- aha - Toby0909, 02.08.2005, 13:03
- Re: Kann man so einem 400 Euro Jobber auch als Eisverkäufer einspannen - monopoly, 02.08.2005, 22:43
- Deine Wortwahl lässt sehr zu wünschen übrig! - Laui, 02.08.2005, 22:57
- Bei verhaltensbedingter Kündigung unabdingbar.... - Carpediem, 02.08.2005, 12:59
- muss ein AN dann auch abgemahnt werden? owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:47
- sehr gut, danke owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:46
- Arbeitsrecht gilt in vollem Umfang auch für 400 Euro Jobs!!! (o.Text) - Carpediem, 02.08.2005, 12:44
- Re: OT: @Arbeitsrechtler - monopoly, 02.08.2005, 12:36
Bei verhaltensbedingter Kündigung unabdingbar....
-->... bei einfachen Verhaltensverstößen - verspätung - reicht eine Abmahnung nicht aus.
Abmahnung entbehrlich bei z.B.
tätlichem Angriff gegen Kollegen,Kunden oder Chef,
Diebstahl,
Vorsätzlichen Verstößen gegen geregelte Obliegenheiten in schwereren Fällen mit Beispielcharakter und Geldschaden für den Arbeitgeber.
Achtung: Jeder Verstoß muß schlüssig mit Beweiskraft nachgewiesen werden!!!!!
Aussage: Sie waren unfreundlich zum Kunden reicht vor Gericht nicht aus!!!
Sie waren am Dat. um Uhrzeit zum Kunden X unfreundlich und haben Ihn als ngrßen Affen bezeichnet.Herr XY war dabei und kann das Verhalten bezeugen.
90 % der Abmahngründe scheitern am nichtschlüssigen Vortrag des Arbeitgebers.
MfG
Carpediem
Abtlg.: In Deutschland ist die Scheidung einfacher als die Kündigung eines Arbeitnehmers.

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