- OT: @Arbeitsrechtler - Toby0909, 02.08.2005, 12:14
- Re: OT: @Arbeitsrechtler - monopoly, 02.08.2005, 12:36
- sehr gut, danke owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:46
- muss ein AN dann auch abgemahnt werden? owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:47
- Bei verhaltensbedingter Kündigung unabdingbar.... - Carpediem, 02.08.2005, 12:59
- Re: Kann man so einem 400 Euro Jobber auch als Eisverkäufer einspannen - monopoly, 02.08.2005, 22:43
- Deine Wortwahl lässt sehr zu wünschen übrig! - Laui, 02.08.2005, 22:57
- muss ein AN dann auch abgemahnt werden? owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:47
- sehr gut, danke owT - Toby0909, 02.08.2005, 12:46
- Arbeitsrecht gilt in vollem Umfang auch für 400 Euro Jobs!!! (o.Text) - Carpediem, 02.08.2005, 12:44
- Re: OT: @Arbeitsrechtler - monopoly, 02.08.2005, 12:36
Immer erst abmahnen und im Wiederholungsfall mit Kündigung drohen...
-->...aber Vorsicht, lass die Waffe der Abmahnung nicht stumpfwerden!
Nur abmahnen wenn man ernsthaft eine Kündigung anstrebt, denn wird - nach allgenmeinem Richterrecht - mehr als zweimal abgemahnt ohne, dass eine Kündigung erfolgt, so wird dann im Kündigungsschutzprozeß aus der Abmahnung eine nicht wirklich ernst gemeinte Abmahnung welche dann nicht mehr zur Kündigung gereicht.
Grundsätzlich gilt für den Arbeitgeber:
Nulltoleranz gegenüber"gesehenen" Verstößen bzw. opportunistisches Wegsehen bei Verstößen wenn keine weitergehenmden Schritte geplant sind.
Wegsehen heißt echtes Ignorieren ohne Verweis und bewußtem Wegsehen ohne das der Angestellte dies so werten kann. Wenn es nach Qualm stinkt mit den Arbeitsanweisungen warten bis man sicher sein kann, das der Mitarbeiter die Lusche bereits ausgemacht hat und man ihn nicht mehr mit der Lusche ertappen kann, sonst heißt es im Prozeß: Hat mein Chef nie etwas gesagt.
Abgemahnt werden muß dann allerdings jeder ertappte Sünder, sonst ist es Mobbing.
MfG
Carpediem
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