- Erste Hilfe bei Abzockerein, Ergänzung zur Wochenendlektüre (mit Adressen) - Cosa, 20.12.2000, 15:06
Erste Hilfe bei Abzockerein, Ergänzung zur Wochenendlektüre (mit Adressen)
Hallo!
Als Ergänzung zu den beschriebenen Abzockerein, erfolgen nun, wieder ausgehend vom gleichen Link auf Focus-Online, Ansätze zur ersten Hilfe.
~ Link
1. Erste Hilfe: Wenn man merkt, daß etwas nicht stimmt
Sobald man erkannt hat, dass man einem Anlagebetrüger auf den Leim gegangen ist, gilt es schnell tätig zu werden, da sonst Betrüger (und Geld) über alle Berge sind. Wegen der Komplexität von Anlagebetrugsfällen sollten möglichst bald ein Rechtsanwalt einschaltet werden, der Erfahrung im Umgang mit derartigen Fällen hat.
Nicht aus Angst scheuen, die Anwalts- uns Gerichtskosten könnten höher ausfallen als der Streitwert. Der Prozesskosten-Rechner (Focus online)zeigt, welche Gebühren auf einen zukommen - mit und ohne Anwalt, in der ersten und in der zweiten Instanz...
Welche Unterlagen notwendig sind, um den Fall beurteilen zu können, hat der Münchner Rechtsanwalt Martin Arendts zusammengestellt.
Einen chronologisch geordneten schriftlichen Bericht, der Geschäftsanbahnung, Geschäftsverlauf und Gespräche in der Art eines Gedächtnisprotokolls wiedergibt. Besonders wichtig ist es, detailliert darzustellen, mit wem man gesprochen hat, welche Argumente verwandt wurden, wie die Risiken und Gewinnmöglichkeiten dargestellt wurden und welcher Eindruck dadurch erweckt wurde. In dem Bericht sollten auch weitere Auskunftspersonen und sonstige Beweismittel bezeichnet (zum Beispiel Ehepartner, der Telefongespräche mitverfolgt hat) werden.
Alle Geschäftsunterlagen, wie Werbeschreiben, Korrespondenz, Broschüren und Prospekte, Vertragsunterlagen, Abrechnungsbelege. Der schriftlicher Bericht sollte auf diese Geschäftsunterlagen verweisen und insbesondere erwähnen, wann welche Unterlagen bei eingegangen sind:
Zu welchem Zeitpunkt erhielt man den Prospekt vor oder nach Vertragsabschluss?
Wie wurden die schriftlichen Risikohinweise erläutert?
Kamen die Abrechnungen verspätet?
Wie wurden die Abrechnungen erklärt?
Wenn mehrere Einzahlungen geleistet wurden bzw. Auszahlungen erfolgten, sollten desweiteren eine Ein- und Auszahlungsübersicht anfertigt und die dazugehörigen Belege beifügt (Quittungen, Belastungsanzeigen, Kontoauszüge, Scheckkopien etc.) werden. Damit kann der von beauftragte Rechtsanwalt leichter den entstandenen Gesamtschaden feststellen (und später für geltend machen).
Je besser und vollständiger die Dokumentation ist, desto eher kann ein Anwalt Auskunft darüber geben, welche Rechte gegen welche beteiligten Personen und Firmen man hat und wie diese Rechte am besten geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls sind zur Klärung einzelner Punkte und Zusammenhänge (geschäftlicher Hintergrund, personelle Verflechtungen, Vollstreckungsmöglichkeiten) weitere Recherchen nötig: Handelsregisterauskünfte, Auskünfte von Behörden, Einsichtnahme in Ermittlungsakten, vielleicht muss sogar ein Detektiv eingeschaltet oder ein Sachverständigengutachten angefordert werden.
Mit dem beauftragten Rechtsanwalt sollten besprochen werden, ob und wann Strafanzeige gegen die Anlagebetrüger stell wird. Ein gegen die Betrüger eingeleitetes Ermittlungsverfahren kann die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche erleichtern, etwa durch Informationen aus Akteneinsicht. Auch können sich die Betrüger bei einer Verhaftung nicht mehr absetzen. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist jedoch primär die Strafverfolgung, das heißt: Die Schadensersatzansprüche müssen unabhängig von dem Strafverfahren zivilrechtlich geltend gemacht und einen Vollstreckungstitel gegen die Betrüger erwirkt werden.
Mit einem Steuerberater sollte man die steuerlichen Auswirkungen des Falls besprechen (Schein-Renditen als Einkünfte aus Kapitalvermögen? Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten). Falls unversteuertes Geld (Schwarzgeld) angelegt wurde, sollte man sich von dem Steuerberater über die Möglichkeit einer Nachmeldung und gegebenfalls einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt beraten lassen.
2. Erste Hilfe: Verbraucherzentralen
Sie helfen bei Streit mit Banken und Versicherungen einfache Rechtsfragen beantworten sie kostenlos. Für eine individuelle Beratung verlangen sie zwischen 10 und 90 Mark. Die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer nennen auch die nächstgelegene Beratungsstelle.
<table cellpadding=2><tr valign=top><td width=55%>
~ BADEN-WÜRTTEMBERG
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Tel. 07 11/6 69 10
E-Mail: info@verbraucherzentrale.de
~ BAYERN
Mozartstr. 9
80336 München
Tel. 089/53 98 70
E-Mail: vz-bayern@t-online.de
~ BERLIN
Bayreuther Str. 40
10787 Berlin
Tel. 030/21 48 50
E-Mail:
mail@verbraucherzentrale-berlin.de
~ BRANDENBURG
Templiner Str. 21
14473 Potsdam
Tel. 0331/29 87 10
E-Mail: vz.brb@t-online.de
~ BREMEN
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel. 0421/16 07 77
E-Mail:
verbraucherzentrale_Bremen@t-online.de
~ HAMBURG
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
Tel. 040/24 83 20
E-Mail:
info@verbraucherzentralehamburg.de
~ HESSEN
Reuterweg 51 - 53
60323 Frankfurt
Tel. 069/9 72 01 00
E-Mail: vzh@verbraucher.de
~ MECKLENBURG-VORPOMMERN
Strandstr. 98
18055 Rostock
Tel. 0381/49 39 80
E-Mail:
verbraucherzentrale-mv@t-online.de
</td>
<td width=45%>
~ NIEDERSACHSEN
Herrenstr. 14
30159 Hannover
Tel. 0511/9 11 96 01
E-Mail: vzn@compuserve.de
~ NORDRHEIN-WESTFALEN
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. 0211/3 80 90
E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de
~ RHEINLAND-PFALZ
Große Langgasse 16
55116 Mainz
Tel. 06131/2 84 80
E-Mail:
vz_Rheinland-Pfalz@t-online.de
~ SAARLAND
Hohenzollernstr. 11
66117 Saarbrücken
Tel. 0681/50 08 90
E-Mail: vz-saar@t-online.de
~ SACHSEN
Bernhardstr. 7
04315 Leipzig
Tel. 0341/6 88 80 80
E-Mail: vzs@vzs.de
~ SACHSEN-ANHALT
Steinbockgasse 1
06108 Halle
Tel. 0345/29 80 30
E-Mail: vz-sa@t-online.de
~ SCHLESWIG HOLSTEIN
Bergstr. 24
24103 Kiel
Tel. 0431/5 12 86
E-Mail:
verbraucherzentralesh@t-online.de
~ THÜRINGEN
Eugen-Richter-Str. 45
99085 Erfurt
Tel. 0361/55 51 40
E-Mail: vz-thueringen@t-online.de
</td>
</tr>
</table>
3. Erste Hilfe: Schutzvereinigungen
~ Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
Der Verein berät seine Mitglieder kostenlos und führt Musterprozesse. Die Mitgliedschaft kostet 150 Mark im Jahr.
Adresse:
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz
Humboldtstraße 9
40237 Düsseldorf
~ Bund der Kapitalanleger
Der Bund bietet Mitgliedern kostenlose Erstberatung und eine Analyse durch selbständige Vertragsanwälte, er führt auch Musterprozesse (50 Mark Aufnahmegebühr, 120 Mark Jahresbeitrag).
Adresse:
Bund der Kapitalanleger e.V.
Postfach 1217
66558 Ottweiler
E-Mail: info@bdka.choin.de
WeitereAdressen (- fehlten beim Focus-online-Link):
~ Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK)
Die SdK vertritt Kleinaktionäre in HV, vor Gericht in strittigen Rechtsfragen, Musterprozessen, unabhängige Information und Beratung.
Adresse:
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
Jakobstraße 73
73734 Esslingen
Telefon: 0711 - 3452091
Telefax: 0711 - 3450922
E-mail: SdK.ev@t-online.de
~ Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Aufgaben (geregelt im Wertpapierhandelsgesetz und im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz)
- Verfolgung und präventive Bekämpfung von Insidergeschäften
- Überwachung der Pflicht nach § 9 WpHG, alle Transaktionen in Wertpapieren und Derivaten zu melden (Stock Watch)
- Überwachung der Ad-hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen
- Überwachung der Publizität bei Veränderungen der Stimmrechtsanteile bei im Amtlichen Handel notierten Unternehmen
- Überwachung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Hinterlegungsstelle für Wertpapierverkaufsprospekte
- Zusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland
- Internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels.
Adresse:
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt am Main
E-Mail: mail@bawe.de
Tel. (0 69) 9 59 52 - 0
Fax: (0 69) 9 59 52 - 123
Link: http://www.bawe.de/
~ Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
Adresse:
Schlackstrasse 16
50737 Köln
Telefon (+49) 0221 - 599 56 47
Telefax (+49) 0221 - 599 10 24
dachverband@kritischeaktionaere.de
Link: http://www.kritischeaktionaere.de/
4. Erste Hilfe: Wirtschaftsdetektive
Der Staatsanwalt wird meist erst tätig, wenn es schon zu spät ist. Doch manch ein Geschädigter hat schon sein Geld retten können, indem er einen Detektiv eingeschaltet hat. Bei genügend Beweisen steigt die Verhandlungsbereitschaft der Abzocker, und sie sind eher zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Seriöse
Vertreter der Branche arbeiten stets mit Rechtsanwälten zusammen.
Spezialisten für solche Recherchen sind:
Wirtschaftsdetektei M. Fuchsgruber
Bahnhofstr. 15
66564 Ottweiler
Tel. 06824/93 03 11, Fax 06824/29 54
E-Mail: info@fuchsgruber.com
Wirtschaftdienste
Peter Schmid GmbH
Bauerstr. 2
80796 München
Tel. 089/2 78 27 90
Fax 089/2 71 97 33
Wie Detektiv Fuchsgruber Abzockern auf die Spur kommt:
1.Suche nach weiteren Geschädigten, um Interessengemeinschaft zu gründen. Kosten: 3-4 % Aufwandspauschale, 15 % Erfolgshonorar.
2.Recherche über Anlagefirma, Mitarbeiter, finanzielle Situation.
3.Prüfen von Unterlagen, Schriftverkehr und Kontoauszügen, um übermäßige Kommissionsproduktion nachzuweisen.
4.Bei Penny-Stocks und Warentermingeschäften: Überprüfung der Brokerverbindungen in den USA oder Großbritannien (häufig Briefkastenfirmen; Geld ist nicht an die Börse geflossen).
Die gewonnenen Erkenntnisse aus Personen- und Vermögensrecherchen werden dem jeweils zuständigen Rechtsanwalt übermittelt, der dann die notwendigen juristischen Schritte in die Wege leiten kann.
Und so geht Peter Schmid vor:
Zuerst klärt Peter Schmid, ob überhaupt noch Vermögen vorhanden ist, oder ob die erlangten Gelder zum Beispiel durch aufwändigen Lebenswandel verbraucht wurden. Wenn Vermögen da ist, fahndet Schmid im In- und Ausland nach Bankkonten, Grundbesitz und Firmenbeteiligungen der Täter.
Von Interessengemeinschaften hält Schmid nicht viel, da sie häufig von den Tätern unterwandert werden, die sich auf diese Weise rechtzeitig über Ermittlungsergebnisse informieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.
5. Erste Hilfe: Anwälte
Auf ein Schreiben eines Anwalts hin machen Anlageberater, Banken und Versicherungen oft Zugeständnisse."Zwischen 60 und 70 Prozent des Verlustes plus Anwaltshonorar sind auch ohne Prozess drin", versichert Anwalt Machunsky.
Der Anwalt sollte sich auf Anlagerecht spezialisiert haben.
Einige Experten:
<table cellpadding=2><tr valign=top><td width=55%>
~ Martin Arendts
Tölzer Str. 1 a
82031 Grünwald
Tel. 089/64 91 11 75,
E-Mail: Arendts@t-online.de
~ Klaus Dittke
Rosenstraße 14
40479 Düsseldorf
Tel. 0211/4 99 89 90
~ Alexander Engelhard
Widenmayerstr. 16
80538 München
Tel. 089/2 12 16 60
~ Hartmut Göddecke
Knütgenstr. 4-6
53721 Siegburg
Tel. 02241/1 73 30
E-Mail:goeddecke@t-online.de
~ Jens Graf
Berliner Allee 34-36
40212 Düsseldorf
Tel. 0211/86 60 70
~ Jürgen Machunsky
Am Goldgraben 6
37073 Göttingen
Tel. 0551/4 12 85
</td>
<td width=45%>
~ Klaus Nieding
Mainzer Landstr. 39
60329 Frankfurt
Tel. 069/2 38 53 80
E-Mail: frankfurt@woedtke.de
~ Michael- C. Rössner
Höchlstraße 4
81675 München
Tel. 089/99 98 92 20
~ Kanzlei Peter Hahn
Domsheide 3
28195 Bremen,
Tel. 0421/33 94 70
E-Mail:RA.Hahn_MCL@t-online.de
~ Andreas W. Tilp, Dietmar Kälberer
Einhornstr. 21
72138 Kirchentellinsfurt bei Tübingen
Tel. 07121/90 90 90
~ Wolfgang Wunderlich
Frangenheimstraße 9
50931 Köln
Tel. 0221/40 20 56
</td>
</tr>
</table>
Guter Rat ist teuer. Die Hilfe eines Fachanwalts ist kostspielig. Wegen der komplexen und zeitaufwändigen Fallgestaltung verlangen viele Zusatz- oder Stundenhonorare.
Prozesskostenrechner: Was ein Rechtsstreit kostet - siehe Link weiter oben
Die meisten Spezialisten übernehmen nur Verfahren, bei denen es um mehr als 30 000 Mark geht - darunter lohnt sich die aufwändige Recherche nicht.
Bei hohen Streitwerten und solventen Gegnern kann es sich lohnen, nur einen Teilbetrag einzuklagen. Von privaten Anlagevermittlern sollte trotz höherer Gebühren gleich der gesamte Betrag eingeklagt werden, weil die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft Pleite geht und die Gauner über alle Berge sind.
6. Erste Hilfe: Rechtsschutzversicherung
Zuerst sollte geklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt. Für Spiel und Wetten ist oft eine Ausschlussklausel im Vertrag - damit gibt es für Warentermin- und Optionsgeschäfte keine Deckungszusage. Für"sittenwidrige Schädigungen" besteht jedoch Versicherungsschutz.
7. Erste Hilfe: Dubiose Helfer
Immer häufiger liest man Inserate wie:"Anlagebetrug? Wir holen ihr Geld zurück!" Bei solchen Versprechen ist großes Misstrauen angebracht. Das Meer an abgezockten Anlegern öffnet Betrügern ein neues lukratives Feld. Sie bieten den geprellten Anlegern ihre Dienste an und suggerieren, sie seien in der Lage, die schon verloren geglaubten Anlagegelder zurückzuholen.
Oft sind die Detektive selbst ehemalige Anlagebetrüger, die unter falschem Namen ihren Karteikasten ein zweites Mal durchgehen. Sein Geld erhält der Kunde in solchen Fällen natürlich nicht zurück, vielmehr wird noch eine saftige Aufwandspauschale fällig.
Andere unseriöse Wirtschaftsdetektive verzichten auf die Hilfe von Anwälten und versuchen, das Geld mit Knochenbrechermethoden einzutreiben. Hierbei kann sich der Anleger schnell eine Anklage wegen Anstiftung zu Straftaten einhandeln.
Es gibt aber auch seriöse Privatermittler, die sich auf das Anlagegeschäft spezialisiert haben. Sie gehen immer mit einem spezialisierten Anwalt gegen die Anlagefirma vor. Der Detektiv besorgt dann die entscheidenden Beweismittel. Außerdem geben sich die seriösen Ermittler mit verhältnismäßig bescheidenen Aufwandspauschalen zufrieden; sie verdienen erst durch eine Erfolgsbeteiligung, wenn Geld zurückfließt. So ist sichergestellt, dass der Detektiv gleiches Interesse hat wie sein Kunde.
Das solls gewesen sein,
herzliche Grüsse
Cosa
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