- Unterhaltspfl.Vater muss auch für 1100 €/monatl. Privatschule des Kindes latzen - T. Mai, 08.08.2005, 16:41
Unterhaltspfl.Vater muss auch für 1100 €/monatl. Privatschule des Kindes latzen
-->Ein unterhaltsplichtiger Elternteil (ja meist der Vater) muss für ein Kind grundsätzlich auch die Kosten für den Besuch einer Privatschule tragen. Das hat das OLG Koblenz jetzt entschieden. Der Beklagte koenne sich insbesondere nicht mit dem Argument wehren, der Besuch der Privatschule sei unnötig.
Denn diese Entscheidung stehe alleine dem sorgeberechtigtem Elternteil zu.
Ein Mitspracherecht habe er nur im Fall der gemeinsdamen elterlichen Sorge heisst es in dem Urteil (Az. 11UF27/04).
Das Gericht gab damit der der Zahlungsklage eines 16jährigen Jungen gegen seinen Vater statt. Die geschiedene Mutter des Klägers hatte sich auf Rat eines Gutachters dafür entschieden, ihren Sohn auf eine Privatschule zu schicken. Der Vater müsse sich daher an den Kosten von monatlich 1100 Euro beteiligen.

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