- OT: Mietrecht - Frage - Cosa, 11.08.2005, 16:00
- etwas genauere Infos bitte... - JosstheBoss, 11.08.2005, 17:54
- Re: OT: Mietrecht - Frage - Popeye, 11.08.2005, 18:02
- Re: OT: Mietrecht - Frage - DIRK, 11.08.2005, 19:17
- Re: OT: Antwort an Euch dreien - Cosa, 11.08.2005, 20:51
Re: OT: Mietrecht - Frage
-->Hi Cosa,
versuche zunächst die Auflösung des Vetrages in gegenseitigem Einvernehmen
telefonisch zu erreichen und schriftlich zu fixieren.
Sollte das Scheitern, dann suche einen stichhaltigen Grund, warum es für
dich unzumutbar ist die Wohnung zu beziehen und kündige außerordentlich
(fristlos) und in gleichem Schreiben hilfsweise ordentlich (3 Monate Frist)
zum 30.11. Zugang des Schreibens beim Vermieter bis zum 03.09.05 -> Wichtig!
Bitte in gleichem Schreiben um Erlaubnis die Wohnung, da für Dich unzumutbar
diese zu beziehen, untervermieten zu dürfen, mit dem Hinweis, das es Dir nicht möglich ist zwei Mieten gleichzeitig zu zahlen.
Sollte der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilen, hast
Du gute Chancen, da Bezug für Dich unzumutbar!!, kurzfristiger aus dem Vertrag
zu kommen. Sollte bei Privatvermieter klappen, etwas schwieriger bei gewerbl.
Vermieter, Genosssenschaft, etc.. (die haben ein dickes Fell und lassen es
drauf ankommen).
Gesetzlich hast Du nur die ordentliche Kündigung mit drei Monatsfrist.
Aber ein GUTER Grund sollte Dir doch einfallen oder!?
Gruß, Dirk
gesamter Thread:
Mix-Ansicht

