- Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten - Euklid, 21.08.2005, 11:03
- Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten - Ventura, 21.08.2005, 12:32
- Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten - Tulpenblase, 21.08.2005, 14:00
- als Normalrentner brauchst Du ein Spendenkonto (o.Text) - Ventura, 21.08.2005, 14:28
- Re: als Normalrentner brauchst Du ein Spendenkonto / genau.... ;-) - - Elli -, 21.08.2005, 15:41
- als Normalrentner brauchst Du ein Spendenkonto (o.Text) - Ventura, 21.08.2005, 14:28
- Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten - thoughtful, 21.08.2005, 14:27
- Lösungsansätze - VictorX, 22.08.2005, 11:05
- Woher stammt das? - fridolin, 22.08.2005, 11:19
- Re: Woher stammt das? - VictorX, 22.08.2005, 12:08
- Re: Woher stammt das? - Ventura, 22.08.2005, 12:18
- Re: Pfändung von Renten - JüKü, 22.08.2005, 13:10
- @Elli: Pfändung von Renten - wozu so ein Aufwand... - LenzHannover, 24.08.2005, 22:46
- Re: Woher stammt das? - VictorX, 22.08.2005, 12:08
- Woher stammt das? - fridolin, 22.08.2005, 11:19
Re: Woher stammt das?
-->Hi,
Du hast Recht. Beschlossen ist es noch nicht - wird aber wohl kommen müssen, denn:
Ich wandere aus nach Thailand und lasse mir meine gesetzl. Rente, meine Mieteinahmen, Zinsen usw. dorthin schicken. Wie wollte der Staat meine Steuer denn dort eintreiben? Mahnwesen, Pfändung von Renten usw.? Viel Aufwand - dann doch lieber gleich einen Quellenabzug, der dann mit meiner tatsächlichen Steuerschuld verrechnet wird. Meine Vorauszahlungen als Selbstständiger sind ja letztlich auch nichts anderes.
29. Quellenabzugsverfahren prüfenNach Auffassung des Bundesrates wird sich die Zahl der in die Einkommens-besteuerung hineinwachsenden Rentner bereits in den nächsten Jahren deutlicherhöhen. Vor diesem Hintergrund könnte ein Quellenabzugsverfahren diebessere Alternative sein. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dassein Steuerabzug, der das steuerliche Existenzminimum wie auch die sonstigenFreibeträge nach Möglichkeit berücksichtigen sollte, für alle Beteiligten - dieRentner, aber auch die Finanzverwaltung - das verwaltungsmäßig einfachereVerfahren ist. Insbesondere werden im Vergleich zu einem Mitteilungs-verfahren, das zwangsläufig erst mit entsprechender Zeitverzögerung seinefiskalische Wirkung entfalten kann, Rentner vor für sie überraschendenSteuernachzahlungen geschützt.Nach Auffassung des Bundesrates erscheint die Einführung eines Quellen-abzugsverfahrens kurzfristig nicht realisierbar, weil hierfür erst entsprechendeadministrative Grundlagen geschaffen werden müssen. Der Bundesrat bittet zuprüfen, ob und ggf. wie angesichts der zu erwartenden Zahl der neu in dieEinkommensbesteuerung hineinwachsenden Rentner sowie der Vorteile beimVollzug bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Alterseinkünftegesetz diegesetzlichen Grundlagen für einen Quellenabzug geschaffen werden können.30. Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften bei ausländischem WohnsitzDer Systemwechsel der Alterseinkünftebesteuerung kann dazu führen, dass imFalle des Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht Altersbezüge nicht mehrnachgelagert besteuert werden können. Dies trifft z.B. dann zu, wenn Rentnerihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und das Doppelbesteuerungsabkommendem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für Altersbezüge zuweist. In diesenFällen haben die Altersvorsorgeaufwendungen während der Erwerbsphase diesteuerliche Bemessungsgrundlage gemindert und zu einem niedrigeren Steuer-aufkommen in Deutschland geführt, die Steuern aus den Altersbezügen stehenjedoch dem - ausländischen - Wohnsitzstaat zu. In der Ruhestandsphaseentsteht deshalb eine systembedingte Besteuerungslücke, weil das Besteue-rungsrecht für die Altersbezüge in Deutschland mangels Ansässigkeit verlorengeht.FzFz
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- 11 -Empfehlungen, 2/1/04...Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungs-verfahren zu prüfen, welche wirkungsvollen Möglichkeiten bestehen, bei Weg-zug ins Ausland die inländische Besteuerung von Altersbezügen zu sichern oderdie erlangten Steuervorteile zurückzufordern.

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