- Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - SchlauFuchs, 27.08.2005, 17:50
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - fridolin, 27.08.2005, 18:13
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - SchlauFuchs, 27.08.2005, 18:54
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - bernor, 28.08.2005, 01:50
- Als Richter würde ich es auch so ablehnen und da wird es bestimmt genug - LenzHannover, 31.08.2005, 03:11
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - bernor, 28.08.2005, 01:50
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - SchlauFuchs, 27.08.2005, 18:54
- Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? - fridolin, 27.08.2005, 18:13
Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel?
-->>Zunächst mal hier lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/texte/deutsch/organisation/verfassungsbeschwerde.html
>Insbesondere: In der Zeit von 1951 bis 2001 sind beim Bundesverfassungsgericht 136.622 Anträge eingegangen. Darunter waren 131.445 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.268 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%.
Im gegeben Fall handelt es sich um ein Urteil durch den Oberfinanzgerichtshof, welches eine akute Verletzung/Untergrabung von §13 GG darstellt. Darf ein Finanzamtbeamter eine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl betreten, um zu überprüfen ob Anspruch auf Eigenheimzulage besteht...

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