- Werbungskosten in Anlage KAP (Einkommensteuer)? - Aleph, 27.08.2005, 21:52
- Re: Werbungskosten in Anlage KAP (Einkommensteuer)? - bernor, 28.08.2005, 00:23
- Einfacher Grund - fridolin, 28.08.2005, 11:10
- Re: Einfacher Grund / stimmt, hatte ich übersehen. (o.Text) - bernor, 28.08.2005, 13:37
- Anlage SO - Aleph, 28.08.2005, 16:21
- Re: Anlage SO - TESLA, 28.08.2005, 18:22
- und dann teile es noch schön auf nach steuerfrei und steuerpflichtig... - LenzHannover, 31.08.2005, 03:20
Einfacher Grund
-->jedes Jahr stutze ich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung darüber, dass die Kosten für den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren (Anleihen, Aktien usw.) keine Werbungskosten sind. Kosten für Depotführung, Beratung, Porto usw. sind Werbungkosten.
<font color=#0000FF>Diese Kosten (Bankgebühren, Maklercourtage für Kauf und Verkauf) gehören auch nicht in die Anlage KAP (Kapitalerträge). Vielmehr gehören sie zu den Anschaffungs- und Veräußerungskosten der entsprechenden Wertpapiere. Sie sind daher bei einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder -verlust in die Anlage SO (Abschnitt private Veräußerungsgeschäfte) aufzunehmen und sind dort steuerwirksam.</font>

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