- Werbungskosten in Anlage KAP (Einkommensteuer)? - Aleph, 27.08.2005, 21:52
- Re: Werbungskosten in Anlage KAP (Einkommensteuer)? - bernor, 28.08.2005, 00:23
- Einfacher Grund - fridolin, 28.08.2005, 11:10
- Re: Einfacher Grund / stimmt, hatte ich übersehen. (o.Text) - bernor, 28.08.2005, 13:37
- Anlage SO - Aleph, 28.08.2005, 16:21
- Re: Anlage SO - TESLA, 28.08.2005, 18:22
- und dann teile es noch schön auf nach steuerfrei und steuerpflichtig... - LenzHannover, 31.08.2005, 03:20
Anlage SO
-->>jedes Jahr stutze ich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung darüber, dass die Kosten für den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren (Anleihen, Aktien usw.) keine Werbungskosten sind. Kosten für Depotführung, Beratung, Porto usw. sind Werbungkosten.
><font color=#0000FF>Diese Kosten (Bankgebühren, Maklercourtage für Kauf und Verkauf) gehören auch nicht in die Anlage KAP (Kapitalerträge). Vielmehr gehören sie zu den Anschaffungs- und Veräußerungskosten der entsprechenden Wertpapiere. Sie sind daher bei einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder -verlust in die Anlage SO (Abschnitt private Veräußerungsgeschäfte) aufzunehmen und sind dort steuerwirksam.</font>
Hallo Fridolin,
bei der Anlage SO ist es allerdings so, dass Verluste dieser Einkommensart nicht gegen Gewinne anderer Einkommensarten gegengerechnet werden können. Also müssen durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren Gewinne gemacht werden.
Dank für Eure Antworten.
Gruß Aleph

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