- Kaufleute, Handwerker und Prokuristen? @dottore - Zandow, 30.08.2005, 07:14
- Re: Kaufleute, Handwerker und Prokuristen? @Zandow @Elli(!) - Uwe, 31.08.2005, 00:03
- "Texte...." - Zandow, 31.08.2005, 19:31
- Re: @Zandow, dies schrieb Seneca an einen Freund... - Uwe, 01.09.2005, 10:14
- tz, offensichtlich kan man hier kein posting mehr ohne Stowasser lesen...:-) (o.Text) - weissgarnix, 01.09.2005, 10:26
- Re: aber auch der 'Stowasser' hilft nicht weiter, weissgarnix,...:-) - Uwe, 01.09.2005, 16:48
- Re: Stowasser... nicht"ein" Wörterbuch, sondern"das" Wörterbuch... - weissgarnix, 01.09.2005, 17:05
- Die Geheimwaffe - Helmut, 01.09.2005, 17:04
- Re: aber auch der 'Stowasser' hilft nicht weiter, weissgarnix,...:-) - Uwe, 01.09.2005, 16:48
- Laaangam... mit Bedacht... - Zandow, 01.09.2005, 18:29
- tz, offensichtlich kan man hier kein posting mehr ohne Stowasser lesen...:-) (o.Text) - weissgarnix, 01.09.2005, 10:26
- Re: @Zandow, dies schrieb Seneca an einen Freund... - Uwe, 01.09.2005, 10:14
- "Texte...." - Zandow, 31.08.2005, 19:31
- Re: Kaufleute, Handwerker und Prokuristen? @Zandow @Elli(!) - Uwe, 31.08.2005, 00:03
Re: Kaufleute, Handwerker und Prokuristen? @Zandow @Elli(!)
-->>Zandow:[i] nun bin ich aber etwas verwirrt.[/i]
Hallo, Zandow,
Du hast m.E. keinen Grund verwirrt zu sein, denn die Dokumente, die Prof. Dr. Hans Neumann vorstellt (vermutlich nimmt der Artikel Bezug auf die Veröffentlichung des Profs in:"Texte aus der Umwelt des Alten Testaments, Neue Folgen Band I, ISBN 3-579-05289-6, Gütersloher Verlagshaus GmbH, 2004, aus der ich unten zitiren werde; s.a. P.S.) basieren auf der Auswerung von Keilschrifttexten, die aus der Zeit des 3.Jt. v.Chr. und umfasst u.a. das Reich von Akkade (24.-22. Jh. v.Chr.) und vor allem den Staat der III.Dynastie von Ur (21.Jh. v.Chr.), aus dem auch die"Prozeßakte" des beschreibenen Falls stammt, womit gleich auch Deine Frage nach der Datierung grob beantwortet worden ist.
Wenn Du nach der"Auflösung" fragst, so sehe ich noch nicht direkt die Frage. Vielleicht ist es hilfreich für Dich, wenn ich den"kompletten" Fall hier vorstelle (im Sinne einer"Buchwerbung" und Besprechung; @Elli: sofern Bedenken das hiermit die engen Grenzen des Urheberschutzgesetzes verletzt werden könnten, was nicht meine Absicht ist, bitte ich die unterlegten Teile zu löschen!), wobei ich aus dem o.g. Buch den entsprechend Abschnitt vorstelle:
[i]<table><tr bgcolor="lightgrey"><td><center>
1.18 Prozeß wegen Nichterfüllung eines Werkvertrages</center>
[i]Keilschrifttafel aus Girsu aus der Zeit der III. Dynastie von Ur (21. Jh. v.Chr.), Å ū-Sin Jahr 6. Aufbewahrungsort: Archäologische Museen Istanbul (L. 3538). Edition (Kopie): H. de Ge-nouillac, ITT II/l, Nr. 3538. Bearbeitung: A. Falkenstein, NG II, 222-225 Nr. 131 (mit Nachtrag NG III, 9); S. O'he, ASJ 2 (1980) 126-128; H. Neumann, AoF 23 (1996) 257-259. Übersetzung: B. Lafont, in: F. Joannès (éd.), Rendre la justice en Mesopotamie. Archives judiciaires du Proche-Orient ancien (Ille-Ier millenaires avant J.-C.), Saint-Denis 2000, 54f. Nr. 14; M. Molina, La ley mäs antigua. Textos legales sumerios, Barcelona 2000, 159 f. Nr. 47.
</td></tr><tr bgcolor="lightblue"><td>
Nach der vorliegenden Prozeßurkunde hatte sich ein Tischler zur Lieferung eines Möbelstücks verpflichtet, ohne daß der Handwerker diese Verpflichtung jedoch zu Lebzeiten erfüllen konnte. Sein Sohn - gleichfalls Tischler - sagte daraufhin die Erfüllung des Werkvertrages innerhalb einer Frist von drei Tagen zu und verpflichtete sich bei Nichterfüllung zu einer Kompensations- und Bußzahlung an den Sohn des (verstorbenen) Auftraggebers. Da nach zwei Jahren die Lieferung immer noch nicht erfolgt war, wurde der Handwerker (gewiß nach der vom Sohn des Auftraggebers erhobenen Klage) dazu verurteilt, die unter Eid in Aussicht gestellte Zahlung zu leisten. Grundlage für die Lieferungsverpflichtung des Handwerkers war der schriftlich fixierte Werkvertrag, der den Materialempfang und die Lieferungszusage beurkundet haben dürfte und wofür es weitere Hinweise in der Textüberlieferung aus der Zeit der III. Dynastie von Ur gibt; vgl. dazu H. Neumann, Zum privaten Werkvertrag im Rahmen der neusumerischen handwerklichen Produktion, AoF 23 (1996) 254-264.
[i][Prof. Dr. Hans Neumann][/i]</td></tr><tr bgcolor="yellow"><td>
Abgeschlossene Rechtssache: Daß, weil sich über einen Sessel aus Buchsbaumholz (und) Bronze (als das zu liefernde Werk) die Tafel des Nigarkidu, des Tischlers, bei Lu-Ningirsu, dem Rechnungsführer; befindet, Baba, der Sohn des Nigarkidu, im Jahr >Die Martu-Mauer wurde gebaut< (= Å ū-Sin Jahr 4) erschienen ist (und): »Beim König! Wenn ich in drei Tagen den Sessel bringe, (ist es gut); wenn ich ihn nicht bringe, werde ich 1/3 (Mine) Silber dem L[u-lgimaÅ¡e], [dem Sohn des Lu-Ninĝirsu, des Rechnungsführers], z[ahlen]!« er[klä]rt hat, haben Kalla, der... des Königs, (und) Babaĝu, der (damalige) Kommissär, beschworen und Baba, der Tischler hat, daß er vor den Rich(ter)n den Eid beim König geleistet hat, mit seiner Aussage bestätigt. 1/3 (Mine) Silber wird Baba dem Lu-lgimaÅ¡e (wegen Nichterfüllung des Werkvertrages) zahlen. Ti'emahta (war dabei) Kommissär Lu-Å ara (und) L[udi]ĝir[a] waren die dafür (zuständigen) [Richter]. [Ur-NanÅ¡e, der Sohn des Lu]-lgimaÅ¡e, [R]a, der [Sohn des Lu'i]g[is]a[s]a, (und) [Lujgalsigsu waren die marza-Leute, die dabeistanden. Jahr: Å ū-Sîn, der König, hat die Hohe Stele für Enlil (und) Ninlil errichtet.
(red. Anm.: Zeilennummern und Fußnoten wurden im Text entfernt)</td></tr></table>[/i]
Die"Feindatierung" kann nun dadurch bestimmen werden, dass heraus gefunden wird, wann denn nun der König die Hohe Stele für die Götter erichten ließ (s. Hinweis im Erläuterungsteil, 6.Jahr von Å ū-Sin -> 2031, da dieser König von 2037-2029 herrscher).
Doch um diese Art der Datierung zu zeigen (z.B. auch: "im Jahr >Die Martu-Mauer wurde gebaut< (= Å ū-Sin Jahr 4)", darum ging es mir hier nicht.
Dein Augenmerk bitte ich auf die Formel " X... hat, daß er vor den Rich(ter)n den Eid beim König geleistet hat" zu lenken. Diese Formel taucht auch in den anderen Dokumenten auf und zeigt, wodurch die Verträge und Urteile ihre Verläßlichkeit bekommen, eben durch die Macht, was nur zu natürlich ist.
Die Menscheit ist diesen Weg der Gewaltmacht gegangen. Ob es früher auf diesem Weg eine Weggabelung gab, die letztlich eine gewaltmachtfreie Menschheit ermöglich hätte, in der eben Dinge wie der"friedliche Tausch", der beiden Seiten den Vorteil bringt, zur höchsten Entwicklungsform hätte werden können, bleibt wohl unergründlich.
Nun hoffe ich, dass mit diesem Beispiel, das Grundlage für den in dem Artikel beschriebenen Fall war, gezeigt zu haben, dass hier keine Punkte zu Tage gebracht werden, die die Diskussion in andere Bahnen lenken könnten.
Gruß,
Uwe
P.S.
Hier die komplete Liste der von Prof Dr. Hans Neumann im genannten Buch vorgestellten Übersetzungen und Beschreibungen von Keilschriftdokumenten:
I. Mesopotamische Texte
Sumerische und akkadische Texte des 3. Jt. v.Chr.
Hans Neumann
1. Sumerische Privatrechtsurkunden und Gerichtsprotokolle mit privatrechtlichem Inhalt
1.1 Bestätigung einer getroffenen Eheabsprache und Ahndung des Bruchs derselben
1.2 Klage auf Zahlung des Scheidegeldes
1.3 Adoptionsurkunde
1.4 Sklavenfreilassung zwecks Verschaffung eines Erben
1.5 Erbauseinandersetzungen zwischen einer Witwe und ihrem Schwager
1.6 Gestellungsbürgschaft
1.7 Grundpfandbestellung (Pachtpfand)
1.8 Darlehensurkunde (Darlehen mit Gewinnbeteiligung)
1.9 Darlehensurkunde (zinsantichretische Nutzung von Handwerksarbeit)
1.10 Tempeldarlehen mit Einredeverzicht
1.11 Hauskaufurkunde
1.12 Feldkaufurkunde
1.13 Personenkaufurkunde
1.14 Anfechtung der Sklaveneigenschaft
1.15 Personenmieturkunde
1.16 Feldpachturkunde (Drittelpacht)
1.17 Weitergabe eines mit Dienstpflichten verbundenen Versorgungsfeldes gegen Entschädigungszahlung
1.18 Prozeß wegen Nichterfüllung eines Werkvertrages
1.19 Sicherung des Nachlasses eines Kaufmanns durch die Verwaltung
1.20 Verlustanzeige eines Kaufmannssiegels
2. Akkadische Urkunden privatrechtlichen Inhalts
2.1 Personenkauf (Kaufpreisquittung)
2.2 Gerichtliche Bestätigung eines Personenkaufs
3. Sumerische Urkunden der staatlichen Wirtschaftsverwaltung
3.1 Von der königlichen Viehverwaltung verbuchte Vieheinlieferung
3.2 Auslieferung goldverzierter Sandalen für die Königin
3.3 Jahresabrechnung für einen Kaufmann aus Umma
3.4 Reparatur schadhafter Geräte durch Schmiedehandwerker in Girsu

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