- Berliner Testament - Toby0909, 01.09.2005, 09:46
- Re: Berliner Testament - eine Möglichkeit, da keine weiteren Informationen - Uwe, 01.09.2005, 09:58
- Re: Berliner Testament - LOMITAS, 01.09.2005, 10:27
- will, kann, darf sich hier irgendjemand beruflich auseinandersetzen? - Toby0909, 01.09.2005, 11:32
- Re: Berliner Testament - wihoka, 01.09.2005, 13:25
- Re: Berliner Testament - bernor, 01.09.2005, 20:51
Re: Berliner Testament - eine Möglichkeit, da keine weiteren Informationen
-->>Hallo.
>Wer kennt sich aus.
>Nach Auskunft von 4 Anwälten ersetzt ein Berliner Testament auch ein NACHFOLGENDES Testament.
>Fall: Frau pflegt Tante 9 Jahre lang. Tante ist weit über 90 Jahre alt. Hat ein Testament zu gunsten der Frau gemacht. Jetzt taucht ein Berliner Testament von 1949 beim Amtsgericht Berlin auf. Jetzt bekommen das ganze Vermögen die Kinder aus erster Ehe (wissen gar nicht, daß sie so eine Tante haben).
>Kann das so sein?
>Toby
Ja, Toby,
nämlich dann, wenn das nachfolgende Testament keine Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Erstellung enthält und sich diese (Ort und Zeitpunkt der Erstellung) auch nicht eindeutig und zweifelsfrei belegen lassen. Ansonsten wären zur Beurteilung sicher noch andere Aspekte eine Rolle spielen, die die vier Anwälte als Information sicher berücksicht haben werden, hier aber nicht bekannt sind.
Gruß,
Uwe

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