- Berliner Testament - Toby0909, 01.09.2005, 09:46
- Re: Berliner Testament - eine Möglichkeit, da keine weiteren Informationen - Uwe, 01.09.2005, 09:58
- Re: Berliner Testament - LOMITAS, 01.09.2005, 10:27
- will, kann, darf sich hier irgendjemand beruflich auseinandersetzen? - Toby0909, 01.09.2005, 11:32
- Re: Berliner Testament - wihoka, 01.09.2005, 13:25
- Re: Berliner Testament - bernor, 01.09.2005, 20:51
Re: Berliner Testament
-->>Hallo.
>Wer kennt sich aus.
>Nach Auskunft von 4 Anwälten ersetzt ein Berliner Testament auch ein NACHFOLGENDES Testament.
>Fall: Frau pflegt Tante 9 Jahre lang. Tante ist weit über 90 Jahre alt. Hat ein Testament zu gunsten der Frau gemacht. Jetzt taucht ein Berliner Testament von 1949 beim Amtsgericht Berlin auf. Jetzt bekommen das ganze Vermögen die Kinder aus erster Ehe (wissen gar nicht, daß sie so eine Tante haben).
>Kann das so sein?
>Toby
Hi Toby,
ein Berliner Testament ist eigentlich eine Absicherung der Erbfolge bei Eheleuten. Soll heissen die Eheleute setzten sich gegenseitig als Erben ein. Sollte jemand vorher sterben erbt der andere Ehepartner das Ganze und die sonstigen möglichen Erbberechtigten gehen leer aus.
Jedoch wie immer ein Rattenschwanz hierbei: Ein Schlusserbe kann bereits bei Ableben einer Person seinen Pflichtanteil einfordern. Dies MUSS er aber spätestens 3 Jahre nach dem Tod ders ersten Erlassers anmelden
Soll heissen; Wenn der Mann der Tante mehr als 3 Jahre tot ist schauts anders aus für die Kinder der ersten Ehe. So meine Meinung
LOMITAS

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