- o.t.: Buchhaltungsfrage, Knopf in meiner Leitung - BillyGoatGruff, 01.09.2005, 14:54
- Re: o.t.: Buchhaltungsfrage, Knopf in meiner Leitung - - Elli -, 01.09.2005, 16:33
- keine VV, meine Einzelfirma - BillyGoatGruff, 01.09.2005, 18:39
- Denkfehler - Trixx, 01.09.2005, 19:09
- Re: Denkfehler / so isses (o.Text) - - Elli -, 01.09.2005, 19:15
- Re: Denkfehler - ja, hab's kapiert - und Danke! - BillyGoatGruff, 01.09.2005, 23:19
- Re: Denkfehler - ja, hab's kapiert - und Danke! - weissgarnix, 02.09.2005, 09:24
- Re: keine VV, meine Einzelfirma - weissgarnix, 01.09.2005, 19:11
- Denkfehler - Trixx, 01.09.2005, 19:09
- keine VV, meine Einzelfirma - BillyGoatGruff, 01.09.2005, 18:39
- Re: o.t.: Buchhaltungsfrage, Knopf in meiner Leitung - - Elli -, 01.09.2005, 16:33
Re: keine VV, meine Einzelfirma
-->also - trotz meiner ID - von BH und Bilanzierung verstehe ich mal tatsächlich was...
vorneweg: Einzelfirma OK, aber wie ermittelst du dein steuerpflichtiges Einkommen, nach Einnahmen/Überschuss oder Betriebsvermögensvergleich?
"Debitoren" und so was wie ne"Bilanzierung" dafür gibt es nur bei letzterem, aber ich vermute mal, du fällst eher in die erste kategorie..
>HAllo Elli,
>danke für die Antwort.
>Ursprünglich machte eine Treuhandbüro meine Buchhaltung. Die hat damit angefangen, mir einen fiktiven Gewinn unterzujubeln, indem eine Debi-Zunahme erfolgs- und steuerwirksam verbucht wurde. Und hat gesagt, das sei richtig so, um ein realistisches Bild zum Bilanzstichtag zu haben.
was heisst denn"Debitoren"-Zunahme laut deinem BH-Büro? eine Zunahme des Bestands an fakturierten Lieferungen/Leistungen, oder eine"Zuschreibung" auf eine zuvor wertberichtigte Forderung, oder was? das musst du mal ein wenig präzisieren
>
>So weit, so gut.
>
>Nun überlege ich, dass ich eigentlich diesen Betrag der Zunahme ja doppelt versteuere, dieses Jahr, wenn ich (glücklicherweise) mehr offene Rechnungen habe als im Vorjahr, und dann noch einmal, wenn im nächsten Jahr diese im Vorjahr noch offenen Rechnungen dann bezahlt worden sind und Geld auf mein Konto geflossen ist, dass ich selbstverständlich in der Erfolgsrechnung als Ertrag verbuche etc. pp
nein. du versteuerst nur einmal, entweder im Zeitpunkt des Zuflusses (was ich an und für sich vermutet hätte, dann hast du aber steuerlich keine"Bilanz" und keine"Debitoren" sondern nur"Einnahmen" und"Ausgaben" (Abschreibung des abnutzbaren Anlagevermögens läuft ein wenig anders)) oder aber zum Zeitpunkt der Ertragsrealisierung beim Einkommensermittlung nach Betriebsvermögensvergleich. Dann wird aber auch nur einmal versteuert, nämlich im Jahr der Gewinnrealisierung, die Bezahlung der Forderung ist dann im Folgejahr gewinnneutral (ein sogenannter"Aktivtausch" Forderung gegen Cash, ändert dein Betriebsvermögen nicht). Auf jeden Fall versteuerst du ja nicht den kompletten Umsatz brutto, sondern abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
>Das Ärgernis ist deshalb gross, da dieses"Mehr" ja zum individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden muss.
>
>Ich sehe, es ist nicht ganz trivial, und ich bin kein Buchahlter;)
>Gruss!
>BGG
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