- Berliner Testament - Toby0909, 01.09.2005, 09:46
- Re: Berliner Testament - eine Möglichkeit, da keine weiteren Informationen - Uwe, 01.09.2005, 09:58
- Re: Berliner Testament - LOMITAS, 01.09.2005, 10:27
- will, kann, darf sich hier irgendjemand beruflich auseinandersetzen? - Toby0909, 01.09.2005, 11:32
- Re: Berliner Testament - wihoka, 01.09.2005, 13:25
- Re: Berliner Testament - bernor, 01.09.2005, 20:51
Re: Berliner Testament
-->Hi Toby,
das Berliner Testament (B.T.) bindet die Ehegatten solange, wie sie beide noch leben: in dieser Zeit ist kein abweichendender"letzter Wille" eines einzelnen Ehegatten zulässig (nur Aufhebung des BT im gegenseitigen Einvernehmen).
Danach jedoch ist das B.T. erfüllt (ggf. nach Berücksichtigung von Pflichtteilen, sofern innerhalb von drei Jahren geltend gemacht) und der überlebende Ehegatte kann über das Vermögen testamentarisch frei verfügen - sofern er nicht als sog. Vorerbe eingesetzt worden ist und den Nachlaß oder den Wert desselben für den/die eigentlichen Erben (Kinder oder auch andere - auch hier ggf. unter Berücksichtigung von Pflichtteilen) reservieren soll.
(Hier stellt sich die Frage, wieviel fallbezogenen"Input" Du den vier Anwälten gegeben hast.)
Heiratet der überlebende (und nicht als Vorerbe fungierende) Ehegatte noch einmal, so erben - nach der gesetzlichen Erbfolge - nach seinem Tod (vom aktuellen Ehegatten mal abgesehen) alle Kinder (egal, aus welcher Ehe) grundsätzlich gleichberechtigt - die Nichte z.B. dagegen muß, wenn sie, wie in Deinem Fall, erben soll, auf jeden Fall besonders in einem Testament bedacht werden.
Weiter kann ich jetzt dazu allerdings nichts sagen, weil hier zum einen nicht bekannt ist, ob das alte B.T. von 1949 noch Sonderbestimmungen (siehe"Vorerbe"!) oder das neue Testament irgendwelchen"Macken" enthält und ich zum anderen aus diesem Satz...
Jetzt bekommen das ganze Vermögen die Kinder aus erster Ehe (wissen gar nicht, daß sie so eine Tante haben).
... nicht ganz schlau werde: falls es sich um die Kinder der Erblasserin handelt, sollten diese doch ihre Mutter noch gekannt haben, oder?
Jedenfalls ist der Satz"Das B.T. macht jedes weitere Testament ungültig." zu pauschal und daher im o.a. Fall so nicht anzuwenden.
Gruß bernor

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