- Auslandskonto Verrechnungsscheck - bonjour, 04.09.2005, 15:53
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - fridolin, 04.09.2005, 16:30
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - bonjour, 04.09.2005, 20:48
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - fridolin, 04.09.2005, 21:04
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - bonjour, 04.09.2005, 21:20
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - fridolin, 04.09.2005, 21:04
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - bonjour, 04.09.2005, 20:48
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - ManfredF, 04.09.2005, 16:37
- Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck - fridolin, 04.09.2005, 16:30
Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck
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>ein Mieter zahlt nur noch mit Verrechnungsscheck. der ist erst nach Tagen auf dem Konto und kann in der Zwischenzeit zurückgezogen werden.
>Wie ist es, wenn ich den Scheck auf ein Konto im Ausland einzahle, kann er dann auch ohne weiteres zurückgezogen werden?
<font color=#0000FF>Ein Scheck wird eigentlich nicht"zurückgezogen", sondern die bezogene Bank wird vom Scheckaussteller angewiesen, den Scheck nicht zu zahlen - er wird also gesperrt.
Wenn der Scheck zur Gutschrift auf einem Auslandskonto eingereicht wird, muß er auch erst einmal zurück zur bezogenen Bank und ist solange nicht endgültig gutgeschrieben (allenfalls vorläufig"Eingang vorbehalten"). Außerdem dürften dann erhebliche Bankgebühren anfallen.
Normalerweise werden in einem Mietvertrag auch die Zahlungsmodalitäten genau festgelegt, üblicherweise Überweisung auf ein inländisches Bankkonto. Sofern das der Fall ist, braucht sich der Vermieter auf etwas anderes wie z.B. Scheckzahlung nicht einzulassen. </font>

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