- OT: Wichtiges OLG-Urteil für Autofahrer ;-) - fridolin, 08.09.2005, 10:33
OT: Wichtiges OLG-Urteil für Autofahrer ;-)
-->Ablesen der Uhrzeit vom Handy während der Autofahrt ist verboten
Autofahrer dürfen ihr Handy unterwegs auch zum Ablesen der Uhrzeit nicht in die Hand nehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 2 Ss Owi 177/05) hervor, auf das der Anwalt-Suchservice in Köln hinweist. Das Gericht bestätigte damit einen Bußgeldbescheid über 40 Euro, den ein Autofahrer angefochten hatte.
Der Mann argumentierte, auf dem Display eines Handys die Uhrzeit abzulesen entspreche einem -- laut Straßenverkehrsordnung erlaubten -- Blick auf die Armbanduhr. Das OLG schloss sich dem jedoch nicht an: Dem Fahrer sei jede Nutzung des Handys untersagt, für die er dieses in der Hand halten muss. Schließlich habe er dabei nicht wie gefordert beide Hände frei. Beim Blick auf die Armbanduhr sei das dagegen durchaus der Fall.
<font color=#0000FF>Jetzt frage ich mich bloß: darf man während der Fahrt von einer Taschenuhr oder einer lose mitgeführten Armbanduhr die Uhrzeit ablesen??</font>
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<ul> ~ Bei Heise Online hier gelesen</ul>

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