- Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig? - bernor, 08.09.2005, 13:54
- Re: Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig? - bonjour, 08.09.2005, 21:19
- Re: Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig? - bernor, 09.09.2005, 01:28
- Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig! - LenzHannover, 13.09.2005, 00:42
- Re: Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig? - bonjour, 08.09.2005, 21:19
Re: Grundsteuer (teilweise) verfassungswidrig?
-->wenn das stimmt, müßte dann die bereits geleistete Grundsteuer nicht auch rückerstattet werden?
Das BVerfG faßt positive Beschlüsse regelmäßig"pro futuro" = mit Wirkung für die Zukunft - bereits bestandskräftige Verwaltungsakte, hier Grundsteuer-Bescheide, blieben dann bestehen. Nur aktuelle Bescheide, soweit rechtzeitig mit Widerspruch angefochten, würden ggf. geändert.
und falls das so ist, müßte man nicht ab sofort mit dem Verweis auf das anhängige Urteil die Zahlung von Grundsteuer zunächst einstellen?
Gefährliche Kiste, die"Zahlungseinstellung" gegenüber Kommunen: die können, siehe Dottores Posting zu seiner neuen Zweitwohnsteuer, ganz heftig reagieren, siehe zügige Zwangsvollstreckung in die Immobilie - besser wäre da ein normaler Einspruch mit Zahlung unter Vorbehalt ("Aussetzung der Vollziehung" wie beim Finanzamt gibt's da nicht).
Und 'ne ganz andere Kiste ist, ob man überhaupt widersprechen bzw. klagen sollte: es zahlt zwar niemand gerne Steuern, aber man sollte sich speziell in Gemeinden, wo es sich noch ziemlich gut leben läßt, wo Bürgermeister noch mit Mehrheiten von 70-90% gewählt werden und kein Schlendrian in der Verwaltung herrscht, daran erinnern, daß bestimmte Leistungen, die (wie lange auch immer noch) mit das"Wohlleben" ausmachen, nunmal kommunal erbracht werden - und eben auch bezahlt werden müssen.
Als Alternative zur Grundsteuer käme nur die Erhöhung verbleibender Steuern oder die Erfindung einer neuen in Betracht - von"Einsparungen" mal ganz abgesehen, die heute überall auf reines"Kaputtsparen" = unterlassene (Ersatz-)Investitionen hinauslaufen.
Und welchen Bumerang-Effekt Klagen beim BVerfG auslösen können, hat man ja bei der Pensions-/Rentenbesteuerung gesehen - keine Entlastung des klagenden Pensionärs und seiner Kollegen, stattdessen zusätzliche Belastung der Rentner ab 2005.
Wie sagen die Chinesen: Der Teufel, den ich kenne, ist mir lieber als der Teufel, den ich nicht kenne - eine solche Einstellung wäre auch gegenüber Steuern (und ihren"System-Verbesserern") nicht ganz falsch.
Gruß bernor
PS:"Also am übernächsten Sonntag Schröder wählen;))" hätte Euklid noch geschrieben;-)

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