- Ein Steuerberater anwesend? Oder weiss jemand sonst Hilfe? - Gewinnmitnehmer, 11.09.2005, 21:07
- Hier die Ergänzung... - bernor, 13.09.2005, 14:06
- Oha......Danke! (o.Text) - Gewinnmitnehmer, 13.09.2005, 14:28
- Hier die Ergänzung... - bernor, 13.09.2005, 14:06
Hier die Ergänzung...
-->Differenzbesteuerung beim Verkauf von Eintrittskarten
(OFD DĂĽsseldorf, Kurzinformation USt. Nr. 13 vom 15.8.2005 - )
Gem. der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Rechtsauffassung ist auf den Weiterverkauf von Eintrittskarten durch sog......
"... Ticketservice-Agenturen die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anwendbar.
§ 25a Abs. 1 Satz UStG legt unmissverständlich fest, dass die Differenzbesteuerung ausschließlich auf Lieferungen beweglicher körperlicher Gegenstände angewendet werden kann. Der (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten (Konzerttickets, Tickets für Sportveranstaltungen, etc.) stellt jedoch die Einräumung des Rechts zum Besuch einer Veranstaltung dar. Somit handelt es sich um eine sonstige Leistung, die nicht der Differenzbesteuerung unterworfen werden kann. Auch in Art. 26a der 6. EG-Richtlinie ist eine Differenzbesteuerung für Dienstleistungen nicht vorgesehen."
GruĂź bernor

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