- Fragen zum deutschen Wahlrecht - dottore, 14.09.2005, 10:18
- Das ist einfach... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:32
- Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:40
- Re: Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann...wieso vermaledeite? - arvito, 14.09.2005, 12:06
- Anders würden die jetzt sagen: Besatzerwahlrecht *LOL* *würg* (o.Text) - LenzHannover, 17.09.2005, 03:12
- Re: Besatzerwahlrecht und KOSOVO - Baldur der Ketzer, 17.09.2005, 03:32
- Re: Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann...wieso vermaledeite? - arvito, 14.09.2005, 12:06
- Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:40
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - wihoka, 14.09.2005, 10:36
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - fridolin, 14.09.2005, 10:41
- diese Antwort halte ich für die richtige - nasowas, 14.09.2005, 12:58
- Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - BillyGoatGruff, 14.09.2005, 12:34
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - Alana, 14.09.2005, 13:04
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - nasowas, 14.09.2005, 13:53
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - Alana, 14.09.2005, 13:04
- Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! - Andar, 14.09.2005, 12:57
- Re: Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! - arvito, 14.09.2005, 13:17
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - bernor, 14.09.2005, 13:41
- Re: Respice finem! Hat der BuPrä weit genug gedacht? - dottore, 14.09.2005, 14:34
- Re: Ist auch eine CDU Minderheitsreg denkbar, weil die Union im BR die Mehrheit - monopoly, 14.09.2005, 14:59
- Re: Respice finem! Hat der BuPrä weit genug gedacht? - dottore, 14.09.2005, 14:34
- Antwort: sechstausend Sitze, siehe Beispielrechnung Variante I - Maurer, 14.09.2005, 16:12
- Re: Wundervoll! Was für ein"Wahlrecht"! Herzlichen Dank! (o.Text) - dottore, 14.09.2005, 17:37
- Das ist einfach... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:32
Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl!
-->Unter normalen Umständen sollte eine Wahlempfehlung lauten:
Wahlen Sie die Partei, die Ihnen am besten gefällt, denn dies sollte dieser Partei zumindest nicht schaden.
Allerdings gilt dies nicht für das Bundestagswahlsystem. Hier schaden regelmäßig abgegebene Stimmen der gewählten Partei.
Zwei Beispiele:
Hätten bei der Bundestagswahl 1998 in Hamburg 20.000 Wähler mehr der SPD ihre Zweitstimme gegeben, hätte dies zu einem Mandatsverlust der SPD geführt. (Beispielrechnung zum Nachvollziehen)
Hätten dagegen 71.000 Wähler in Brandenburg ihre Zweitstimme nicht der SPD gegeben, dann hätte die SPD einen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden können.
Weitere Beispiel und detaillierte Beispielrechnungen finden sich bei Wahlrecht.de und in einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft (Heft 2/99 S. 70).
Wenn in einem Bundesland Überhangmandate möglich sind oder auftreten, kann die Zweitstimme der gewählten Partei schaden, bzw. eine nicht erhaltene Zweitstimme der Partei Zusatzmandate bescheren.
Für die Wähler bedeutet dies, daß es in den betroffenen Bundesländern keinen Sinn macht dieser Partei die Zweitstimme zu geben.
QUELLE: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/negativestimmen.html
Auch beachten: Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe.
<ul> ~ http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/leitfaden.html</ul>

gesamter Thread: