- Fragen zum deutschen Wahlrecht - dottore, 14.09.2005, 10:18
- Das ist einfach... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:32
- Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:40
- Re: Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann...wieso vermaledeite? - arvito, 14.09.2005, 12:06
- Anders würden die jetzt sagen: Besatzerwahlrecht *LOL* *würg* (o.Text) - LenzHannover, 17.09.2005, 03:12
- Re: Besatzerwahlrecht und KOSOVO - Baldur der Ketzer, 17.09.2005, 03:32
- Re: Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann...wieso vermaledeite? - arvito, 14.09.2005, 12:06
- Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:40
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - wihoka, 14.09.2005, 10:36
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - fridolin, 14.09.2005, 10:41
- diese Antwort halte ich für die richtige - nasowas, 14.09.2005, 12:58
- Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - BillyGoatGruff, 14.09.2005, 12:34
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - Alana, 14.09.2005, 13:04
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - nasowas, 14.09.2005, 13:53
- Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? - Alana, 14.09.2005, 13:04
- Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! - Andar, 14.09.2005, 12:57
- Re: Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! - arvito, 14.09.2005, 13:17
- Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht - bernor, 14.09.2005, 13:41
- Re: Respice finem! Hat der BuPrä weit genug gedacht? - dottore, 14.09.2005, 14:34
- Re: Ist auch eine CDU Minderheitsreg denkbar, weil die Union im BR die Mehrheit - monopoly, 14.09.2005, 14:59
- Re: Respice finem! Hat der BuPrä weit genug gedacht? - dottore, 14.09.2005, 14:34
- Antwort: sechstausend Sitze, siehe Beispielrechnung Variante I - Maurer, 14.09.2005, 16:12
- Re: Wundervoll! Was für ein"Wahlrecht"! Herzlichen Dank! (o.Text) - dottore, 14.09.2005, 17:37
- Das ist einfach... - FOX-NEWS, 14.09.2005, 10:32
Re: Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl!
-->>Unter normalen Umständen sollte eine Wahlempfehlung lauten:
>Wahlen Sie die Partei, die Ihnen am besten gefällt, denn dies sollte dieser Partei zumindest nicht schaden.
>
>Allerdings gilt dies nicht für das Bundestagswahlsystem. Hier schaden regelmäßig abgegebene Stimmen der gewählten Partei.
>Zwei Beispiele:
>Hätten bei der Bundestagswahl 1998 in Hamburg 20.000 Wähler mehr der SPD ihre Zweitstimme gegeben, hätte dies zu einem Mandatsverlust der SPD geführt. (Beispielrechnung zum Nachvollziehen)
>Hätten dagegen 71.000 Wähler in Brandenburg ihre Zweitstimme nicht der SPD gegeben, dann hätte die SPD einen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden können.
>Weitere Beispiel und detaillierte Beispielrechnungen finden sich bei Wahlrecht.de und in einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft (Heft 2/99 S. 70).
>Wenn in einem Bundesland Überhangmandate möglich sind oder auftreten, kann die Zweitstimme der gewählten Partei schaden, bzw. eine nicht erhaltene Zweitstimme der Partei Zusatzmandate bescheren.
>Für die Wähler bedeutet dies, daß es in den betroffenen Bundesländern keinen Sinn macht dieser Partei die Zweitstimme zu geben.
>
>QUELLE: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/negativestimmen.html
>Auch beachten: Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe.
hallo
"Leitfaden zur "optimalen" Stimmabgabe...[img][/img]
<font sie="4">Absurdistan - noch purer. Das mutet doch wirklich affenstallartig an, im wahrsten Sinne des Wortes!
Tut mir leid. </font>
Gruß
arvito

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