- Köhler in der Zwickmühle - dottore, 20.09.2005, 10:59
- Re: Köhler in der Zwickmühle - Amstrand, 20.09.2005, 11:23
- Re: Die Lösung: Joschka wird zur UNO weggelobt, Metzger stimmt dem Haushalt zu - monopoly, 20.09.2005, 11:33
- Re: Die Lösung: Regierungsbildung wie bei der Papstwahl - Inventor, 20.09.2005, 19:19
- Re: Reichstagsbrand? - Digedag, 20.09.2005, 19:50
- Re: Die Lösung: Regierungsbildung wie bei der Papstwahl - Inventor, 20.09.2005, 19:19
- Re: Köhler in der Zwickmühle - Fremdwort, 20.09.2005, 12:09
- Re: na endlich hat ein Bundespräsident mal politisch was zu tun - Digedag, 20.09.2005, 12:16
- Wie war das mit den Notverordnungen? - FOX-NEWS, 20.09.2005, 12:24
- Notstandsgesetze? - McShorty, 20.09.2005, 14:28
- Re: Wie war das mit den Notverordnungen? - apoll, 21.09.2005, 14:49
- Re: Köhler in der Zwickmühle - Diogenes, 20.09.2005, 13:29
- Große Koalition: Die beiden könnten heiraten und immer gemeinsam auftreten;-) (o.Text) - sensortimecom, 20.09.2005, 13:38
- Re: Köhler in der Zwickmühle - weissgarnix, 20.09.2005, 13:56
- Angie ist eiserne norddeutsche Protestantin: die tritt nicht zurück - Taktiker, 20.09.2005, 14:11
- Re: Angie ist eiserne norddeutsche Protestantin: die tritt nicht zurück - Diogenes, 20.09.2005, 16:57
- Die Fähigkeiten sind vorhanden. Der Wille stimmt nicht. - Taktiker, 20.09.2005, 17:26
- Re: Die Fähigkeiten sind vorhanden. Der Wille stimmt nicht. - Diogenes, 20.09.2005, 20:46
- Die Fähigkeiten sind vorhanden. Der Wille stimmt nicht. - Taktiker, 20.09.2005, 17:26
- Re: Angie ist eiserne norddeutsche Protestantin: die tritt nicht zurück - Diogenes, 20.09.2005, 16:57
- Re: Köhler in der Zwickmühle - Diogenes, 20.09.2005, 16:51
- Angie ist eiserne norddeutsche Protestantin: die tritt nicht zurück - Taktiker, 20.09.2005, 14:11
- Re: Köhler in der Zwickmühle - bernor, 20.09.2005, 13:47
- Re: Köhler in der Zwickmühle - manolo, 20.09.2005, 13:56
Köhler in der Zwickmühle
-->Hi,
der BuPrä hat - wie ich schon mal auszudrücken versuchte - durch die mE gänzlich unnötige Auflösung des BT die politische Lage in Deutschland destabilisiert. Die"ernste Lage", die er ebenfalls völlig unnötigerweise als Begründung nachgeschoben hat, ist nicht gerade weniger"ernst" geworden.
Nun kommt ein Spezialproblem hinzu, das ebenfalls bereits angesprochen wurde: Die BRD hat kein für 2006 geltendes Haushaltsgesetz. Nun sieht das GG durchaus eine"vorläufige Haushaltswirtschaft" vor (111):
"Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind,
1. um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
2. um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
3. um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind."
Allerdings existiert zunächst nach Zusammentritt des neuen BT (spätestens 30 Tage nach der Wahl) kein BK mehr und demnach auch keinen BR. 69 GG dazu:
"Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers."
Ohne BR lässt sich also der 111 nicht anwenden.
Das schaut also zunächst danach aus, als ob nach Zusammentritt des neuen BT (und Wegfall eines BK und der BR) in 2006 keinerlei Haushaltsausgaben mehr geleistet werden können.
Natürlich ist die 30-Tage-Frist zu beachten, innerhalb derer sich via Bildung von Koalitionen usw. ein BK herausschälen könnte, der dann (63 GG) gewählt und ernannt werden kann. Dann gäbe es eine BR und der 111 könnte laufen.
Was aber, wenn nicht?
Dann müsste der BuPrä den BK und die BR"ersuchen", die Geschäfte weiterzuführen:
"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."
Das"Ersuchen" ist kein Muss. Aber was soll der BuPrä machen, wenn sich kein BK mit absoluter Mehrheit zu wählen abzeichnet? Auf einen Minderheiten-BK zocken (den er wiederum ernennen kann oder das Parlament auflösen kann)?
Hier wird also ein kritischer Punkt erreicht. Denn der BuPrä kann nicht gleichzeitig seinen BK zur Wahl vorschlagen (über den BuPrä-BK muss immer als ersten abgestimmt werden) und den amtierenden BK (sozusagen"vorsorglich") ersuchen, im Amt zu bleiben.
Das würde vor allem beim dritten Wahlgang pikant (einfache Mehrheit für einen BK), wo dann ein"geschäftsführender" BK auf einen anderen BK-Kandidaten träfe, von dem nicht klar ist, ob er - gewählt - ernannt würde oder eben der BT wieder aufgelöst würde.
Es kann auch sein, dass sich die Verhandlungen der Parteien sehr lange hinziehen und es zu gar keinem Ergebnis kommt, jedenfalls nicht bis Ende des Jahres. Schlägt dann der BuPrä trotzdem jemanden vor, um den Vorgang BK-Wahl in die Spur zu bringen?
Die Suppe hat sich der BuPrä eingebrockt. Jetzt muss er sie auch auslöffeln.
Gruß!

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