- ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Cujo, 26.09.2005, 14:48
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Ventura, 26.09.2005, 16:37
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - certina, 26.09.2005, 18:07
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Cujo, 26.09.2005, 18:47
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - T. Mai, 26.09.2005, 22:32
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Cujo, 26.09.2005, 23:39
- Re:...noch eine Erfahrung vom"Chartermarkt" + sogar LTU - Sommerpreise 2006 - certina, 27.09.2005, 11:19
- Re:...noch eine Erfahrung vom"Chartermarkt" + sogar LTU - Sommerpreise 2006 - arvito, 27.09.2005, 17:30
- Re: LTU - Sommerpreise 2006 / danke für den Hinweis ;-) (o.Text) - - Elli -, 27.09.2005, 18:30
- Re: LTU - Sommerpreise 2006 / danke für den Hinweis ;-) - T. Mai, 27.09.2005, 19:00
- Re:...noch eine Erfahrung vom"Chartermarkt" + sogar LTU - Sommerpreise 2006 - certina, 27.09.2005, 11:19
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Cujo, 26.09.2005, 23:39
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - T. Mai, 26.09.2005, 22:32
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - Cujo, 26.09.2005, 18:47
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen - nasowas, 26.09.2005, 21:25
- Re: ot: Frage zu Flugänderungen/Danke Gr. Cujo - Cujo, 26.09.2005, 23:50
Re: ot: Frage zu Flugänderungen bei Pauschalreisen
-->>Moin,
>ich habe eine Pauschalreise nach Bodrum gebucht. Bodrum-Düsseldorf-Bodrum. Jetzt ruft mich gerade das Reisebüro an und teilt mir zwei Tage vorher mit, dass die gebuchte Reise nicht mittags ab Düsseldorf geht, sondern 7.00 ab Köln.
>Das wäre ja noch zu verknusern. Aber der Hammer ist, dass der Rücklug ab Izmir geht (4-stündige Busfahrt von Bodrum).
>Kennt sich jemand aus, inwiefern ich da eine rechtliche Handhabe besitze zu stornieren? Erschwerend hinzu kommt, dass ich mit einem 6-jährigen Kind reise.
>Gruß
>Cujo
hi,
das kommt davon, wenn man ein Ziel auswählt, in denen die Maschinen (Ziel BODRUM, dem türkischen Ballermannziel jetzt im September voller Kegelclubs sind. Mit diesen Vollgesoffskies kann man es ja machen....und da machen sie es, wenn sich unterm Strich ein 1000er bei der Änderung sparen lässt.
Wärste mal nach Malaga geflogen...da passiert sowas nicht.
Nee, im Ernst. Stecken da denn Onur oder PGT (Pegasus) dahinter. Da kommt das im Herbst in aller Regel vor. Davon abgesehen krauchen die beiden auf dem Zahnfleisch.
Ich nehme kaum an, dass das SunExpress, Ltu, Condor, oder HF involviert sind.
Allerdings, was sich die LTU mit uns (Peking) leistete, haste ja mitgekriegt.
Also sicher ist man da auch nicht mehr. Die müssen die alle die Kohle zusammenkratzen. Da habe ich Richtung Türkei noch ganz andere Bustouren gehört. Neulich sind die mit 50 Deutschen und 120 Türken von Adana nach Antalya gefahren... 8 und mehr Stunden.
Wenn doch ein deutscher Carrier, wirst du mit Sicherheit über das Reisebüro auf eine ganz andere Reise (siehe oben)[img][/img] umbuchen koennen. Vorraussetzung: Wenn der gleiche Versnstalter mit dem gleichen Carrier auch noch nach Malaga (bspw.) fliegt.
Wenn es nach den Beförderungsbedingungen (s.u.) der deutschen Charterflieger geht, dann kommt in deinem Fall da schon die Wörter"angemessenen Umfang/siehe AB)" ins Spiel. Allmögliche Änderungen und auch Zwischenlandungen (Stopover) Ziel -und Anflugortänderung lassen die sich alle offen., wobei natürlich die juristisch klug gewählten"Bedingungen" möglichst gummihaft gewählt werden. In jedem Fall wird sich ein Anwalt auf dem KLlageweg damit befassen müssen.
Je besser der Laden, um so weniger oft kommt das8was dir da jetzt blüht)vor.
Air Berlin schreibt unten"auf das nortwendige Maß zu beschränken..." Das kann aber nur über den Zivilklageweg ein Gericht hinterher festmachen, ob"das noch notwendiges Maß war, oder nicht".
Für meine Begriffe - ist es k e i n notwendiges Maß mehr, bzw. für AIR XYZ kann das womöglich notwendig gewesen sein, aber für dich nicht mehr hinnehmbar!
__________________________________________
AIR BERLIN
Änderungen/Flugzeitänderungen
Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenen Umfang unterliegen. PENGDie Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränkenPENG und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgt). Der Reiseteilnehmer hat die Pflicht, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug unter der Telefonnummer +49 (0) 30-41 02 10 21 bestätigen zu lassen. Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch. Die Fluggesellschaft ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
2. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
CONDOR
7. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen
7.1. Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. PENG
7.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugzeit informieren, so, wie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung.
Die türkischen Vögel veröffentlichen nicht mal Beförderungsbedingungen
http://www.pgtair.com/
http://www.onurair.com.

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