- Staatsverschuldung - Karl, 07.10.2005, 09:31
- Re: Staatsverschuldung / Ups...:-) (o.Text) - Student, 07.10.2005, 09:43
- eine gute Staatsordnung - Dieter, 07.10.2005, 10:18
- Re: eine gute Staatsordnung - Diogenes, 07.10.2005, 15:25
- Re: eine gute Staatsordnung...hält 17 Jahre - marsch, 08.10.2005, 15:57
- Re: eine gute Staatsordnung...hält 17 Jahre -- Irrtum: - 21 Jahre - Popeye, 08.10.2005, 17:19
- Re: eine gute Staatsordnung...hält 17 Jahre -- Irrtum: - 21 Jahre - marsch, 09.10.2005, 11:44
- typisch Politik und Mainstream - Dieter, 09.10.2005, 14:48
- Re: eine gute Staatsordnung...hält 17 Jahre -- Irrtum: - 21 Jahre - Popeye, 08.10.2005, 17:19
- Re: Denkunmöglich - dottore, 10.10.2005, 14:48
- Re: Denkunmöglich - bernor, 10.10.2005, 23:22
Re: eine gute Staatsordnung...hält 17 Jahre
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=4> </font></font><div align="Justify">
<body> <font style="font-family: Arial;" size="-1"><span style="font-weight: bold; text-decoration: underline;">Grundgesetz, Das Finanzwesen, Artikel 115:</span>
So lautete die ursprüngliche Fassung des Artikels zur Währungsreform <span style="font-weight: bold; text-decoration: underline;">1948</span>:
</font> <div style="margin-left: 40px; font-family: Arial;"><font style="color: rgb(153, 0, 0);" size="-1">«lm Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Bundesgesetzes beschafft werden. Kreditgewährungen und Sicherheitsleistungen zu Lasten des Bundes, deren Wirkung über ein Rechnungsjahr hinausgeht, dürfen nur auf Grund eines Bundesgesetzes erfolgen. In dem Gesetz muß die Höhe des Kredits und der Umfang der Verpflichtung, für die der Bund die Haftung übernimmt, bestimmt sein.» </font><br style="color: rgb(153, 0, 0);"> <br style="color: rgb(153, 0, 0);"> <font style="color: rgb(153, 0, 0);" size="-1">Damit, so der Finanzwissenschaftler Roland Sturm, «stand der Ausgleich des Haushalts, das Nicht-Mehr-Ausgeben-Als-Man-Hat, im Vordergrund. Solide Haushaltsführung wurde an den Überschüssen gemessen, die der Staat erwirtschaften konnte. Staatsverschuldung galt eher als Eingeständnis für Politikversagen, »</font>
</div> <font style="font-family: Arial;" size="-1">
Und das wurde daraus, 17 Jahre später. <span style="font-weight: bold;">1965</span> wurde er, in die noch heute gültige Version, geändert:
</font> <div style="margin-left: 40px; font-family: Arial;"><font style="color: rgb(153, 0, 0);" size="-1">«Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.</font><font style="color: rgb(153, 0, 0);" size="-1">»</font><br style="color: rgb(153, 0, 0);"> <br style="color: rgb(153, 0, 0);"> <font size="-1"><span style="color: rgb(153, 0, 0);">Damit waren die Hürden gefallen, auch wenn das Grundgesetz die Neuverschuldung mit der Höhe der Investitionsausgaben eine Grenze setzte, die nur ausnahmsweise überschritten werden darf.</span></font>
</div> <font style="font-family: Arial;" size="-1">
<small><span style="color: rgb(255, 0, 0);">Beides aus"Die D-Mark" <span style="font-style: italic;">von Wolfram Bickerich</span></span></small></font>
</div></td></tr></table>

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