- 10.821 $ - - Elli -, 12.10.2005, 20:26
- Re - pecunia, 12.10.2005, 20:47
- Re: Re - - Elli -, 12.10.2005, 21:24
- nicht 100% korrekt - BillyGoatGruff, 12.10.2005, 23:30
- Re: 3 Tage warten.... - - Elli -, 27.10.2005, 21:12
- Re: 3 Tage warten.... - pecunia, 28.10.2005, 12:16
- Re: Re - - Elli -, 12.10.2005, 21:24
- Re: 10.821 $ - Hasso, 12.10.2005, 21:15
- Re: 10.821 $ - - Elli -, 12.10.2005, 21:26
- Re: 10.821 $ - Hasso, 12.10.2005, 21:57
- Re: gerne, interessiert sicher auch andere (o.Text) - - Elli -, 12.10.2005, 22:04
- Re: 10.821 $ - Hasso, 12.10.2005, 21:57
- Re: 10.821 $ - - Elli -, 12.10.2005, 21:26
- Re: 10.821 $ - Speku, 12.10.2005, 21:26
- Frage: wie sind die Steuerfolgen? - BillyGoatGruff, 12.10.2005, 23:28
- Re: Frage: wie sind die Steuerfolgen? / klar, wie jedes andere Einkommen auch - - Elli -, 13.10.2005, 10:45
- Zu 100% oder Halbeinkünfteverfahren? - LenzHannover, 16.10.2005, 00:15
- Re: Nein, nein! - Zu 100%, - kein Halbeinkünfteverfahren! - Digedag, 16.10.2005, 01:25
- Zu 100% oder Halbeinkünfteverfahren? - LenzHannover, 16.10.2005, 00:15
- Re: Frage: wie sind die Steuerfolgen? / klar, wie jedes andere Einkommen auch - - Elli -, 13.10.2005, 10:45
- Re - pecunia, 12.10.2005, 20:47
Re: Nein, nein! - Zu 100%, - kein Halbeinkünfteverfahren!
-->>Die von mir vor Jahren verfolgten Methode, Optionsscheine über ein Jahr zu halten (klappte bei wenigen, reichte aber unterm Strich [img][/img] ) lohnt sich seit dem Halbeinkünfteverfahren absolut nicht mehr.
Na, wenn das mal nicht steuerprüflich in die Hose geht...
Das Halbeinkünfte-Verfahren gilt nur für Aktien, also direkte Unternehmensbeteiligungen.
Es gilt bei Unternehmensbeteiligungen (z.B Aktien) mit der Begründung, dass das Unternehmen aus seinem Gewinn ja schon die Körperschaftssteuer bezahlt hat, und diese seit 2001 nicht mehr in der Steuerrechnung der Anteilseigner anteilig gegengerechnet werden kann. Das Halbeinkünfte-Verfahren ist der Ausgleich für die entfallene Anrechnung der Körperschaftssteuer der AG.
Optionsscheine sind aber keine Unternehmensbeteiligung.
Sie gelten steuerlich als"Termingeschäft" und werden wie alle sonstigen"Veräußerungsgeschäfte" behandelt, d.h. bei weniger als einem Jahr zwischen Erwerb und Verkauf ist die volle Differenz zu versteuern - so wie immer schon bisher.
Wenn Du die Optionsscheine nur zur Hälfte angesetzt hast, könnte dich das Finanzamt bei Gelegenheit der Steuerhinterziehung bezichtigen...
Trotzdem gutes Gelingen wünscht
Digedag

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