- Frage an die Immo-Profis wg. Eigenheimzulage und kostenlose Vermietung an Eltern - Svenni, 18.10.2005, 16:37
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
- Re: EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Svenni, 19.10.2005, 08:27
- Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - bernor, 18.10.2005, 22:21
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Vielen Dank für deine Ausführungen!:-) (o.Text) - Svenni, 19.10.2005, 12:54
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich...
-->Hallo Svenni,
grundsätzlich steht jedem Ehepartner die Eigenheimzulage zu (google mal mit den Begriffen Eigenheimzulage Objektverbrauch)... ich schaue gern noch einmal in meinen Unterlagen nach, wie es sich genau verhält, zumal ich nicht ad hoc sagen kann, inwieweit die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an Deine Eltern ein zulageberechtigter Sachverhalt ist, wenn die Wohnung zu 1/2 Deiner Frau gehören würde (oder soll das nicht der Fall sein?).
Ob Du mit EigZul besser kommst oder mit die steuerliche Betrachtung günstiger ist musst anhand Deiner Einkommens- und damit Steuersituation ermitteln.
"Schießt" Dir das FA über die Verluste aus Vermietung und Verpachtung in den nächsten 8 Jahren mehr zu als die EigZul ausmacht, ist die Vermietung an Deine Eltern die bessere Variante. Du kannst hierbei sogar einen verminderten Mietzins ansetzen (ich glaube, 75 % der ortsüblichen Miete) - damit kannst Du den abzugsfähigen Schuldzinsen geringere Mieteinnahmen gegenüberstellen und Dein Verlust aus V+V wäre höher.
Da die Wohnung allerdings sehr günstig ist und bspw. bei 4 % Finanzierungszins"nur" 2.800 € anrechenbaren Zins und sagen wir mal 2% Abschreibung auf 50.000 € (anteilige Wohnungssubstanz) = 1.000 € p.a. betragen, würden die"normalen" MIeteinnahmen 12*350=4.000 € die sich negativ auswirkenden Zinsen+AfA überschreiten und Du müsstest diese Einnahmen sogar noch versteuern.
Ergo: EigZul-Variante (ACHTUNG! Einkommensgrenzen beachten!!)
Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben... in jedem Falle: StB konsultieren!
Gruß
Rico

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